Inhalt
- Anmeldung Stadt
- Anmeldung Finanzamt
- Mehrere Ideen/Tätigkeiten/Angebote
- Eingabefehler
- Zu spät – Was passiert?
- IHK/HK
- Berufsgenossenschaft
- VORSICHT: Betrug!!!
- Grundsatz/Fazit
- Fragen & Anmerkungen?
Wann muss man ein Gewerbe bei der Stadt anmelden?
Wenn es nach der Gemeinde/Stadt geht, dann BEVOR man die Tätigkeit beginnt. Wenn kein produzierendes Gewerbe, Handwerk, Händler oder Gaststätte ausgeführt wird, dann reicht es auch nach Beginn. Aber ich würde nicht über den Jahreswechsel warten und so nach mind. 2 Monaten das erledigen. Ist aber keine Rechtssicherheit.
Warum ist das so?
Manche Tätigkeiten müssen vorher von der Gemeinde/Stadt genehmigt werden (z.B. Meisterbetriebe oder Gaststätten). Diese benötigen dann auch eine bestimmte Lizenz (z.B. Handwerksrolle oder Schanklizenz).
Hier geht es zum Beitrag: Gewerbe bei der Stadt anmelden.
Wann muss ich ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden?
Hier gilt grundsätzlich spätestens ein Monat nach Beginn der Tätigkeit. Normalerweise meldet sich das Finanzamt von selbst, wenn ein Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt angemeldet wird. Auch hier würde ich den Jahreswechsel vermeiden und eher zeitnah anmelden. Am besten zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung bzw. wenn die Bestätigung der Gemeinde/Stadt vorliegt.
Die Anmeldung muss über das ELSTER-Portal erfolgen.
Hier geht es zum Beitrag: Gewerbe beim Finanzamt anmelden (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Mehrere Ideen/Tätigkeiten/Angebote
Dann kann es passieren, dass je Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Wenn z.B. Verkauf von Waren, Malerarbeiten, Gartenarbeiten, Erstellung von Webseiten etc. angeboten werden, dann wird die Gemeinde/Stadt mehrere Gewerbeanmeldungen fordern. Also für jede Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung.
Beim Finanzamt wird jedoch alles unter einer Steuernummer verwaltet, wenn es dieselbe Person betrifft. In diesem Fall empfiehlt es sich mit dem Finanzamt zu kommunizieren, wenn alles zur selben Zeit angemeldet wird.
Es muss allerdings je Gewerbe eine eigene Buchhaltung/Gewinnermittlung geführt und erstellt werden.
Eingabefehler, was passiert?
Wenn ihr versehentlich vergessen habt, ein Feld auszufüllen oder später merkt, dass etwas falsch ist, dann könnt ihr jederzeit das jeweilige Amt kontaktieren.
Auch das jeweilige Amt kann noch Rückfragen haben und meldet sich meistens per Post schriftlich.
Geldstrafen gibt es hier nicht bzw. wäre mir kein Praxisfall bekannt.
Was passiert, wenn man die Anmeldung zu spät macht?
Da habe ich leider noch keine große Praxiserfahrung. Eventuell Bußgelder oder das Gewerbe wird im Härtefall nicht genehmigt und man darf nix machen. Aber das kenne ich nur bei „Straftätern“ (Berufsverbot). Lass es einfach nicht so weit kommen ;-).
IHK/HK
Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HK; bei Handwerksberufen) werden ebenfalls Aufmerksam, sobald die Gewerbeanmeldungen verarbeitet wurden. Es werden automatisch Anmeldebögen verschickt (so war es bei mir). Diese sind nicht sehr umfangreich und meistens eine Art Stammdatenanlage. Bitte ebenfalls Wahrheitsgemäß ausfüllen.
Wann wird ein Beitrag bei der IHK/HK fällig?
Für Einzelunternehmen gibt es meistens Freibeträge (z.B. 5.000 EUR). So ist ein Beitrag erst ab einem bestimmten Gewinn zu bezahlen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Gewinn.
Der Beitrag ist Pflicht und wie eine Art „Steuer“.
Woher kommt der ermittelte Gewinn?
Die IHK/HK erhält die Information vom Finanzamt, sobald die Steuererklärung fertig gestellt bzw. die Steuerbescheide verschickt wurden.
Was bringt mir die IHK/HK?
Die IHK/HK bietet teilweise kostenlose Beratungen an. Z.B. Zollabwicklung und auch Rechtsberatung sowie Seminare. Auf den Webseiten der jeweiligen IHK/HK gibt es weitere Informationen.
Berufsgenossenschaft (BG)
Die Berufsgenossenschaften werden ebenfalls Aufmerksam, sobald die Gewerbeanmeldungen verarbeitet wurden. Es werden automatisch Anmeldebögen/Fragebögen verschickt (so war es bei mir). Diese sind nicht sehr umfangreich und meistens eine Art Stammdatenanlage. Bitte ebenfalls Wahrheitsgemäß ausfüllen.
Was ist die BG?
Die BG ist die Unfallversicherung für Arbeitnehmer und eine Pflichtversicherung. Sobald Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden, wird der Beitrag bzw. die Umlage berechnet und fällig. Wenn z.B. ein Arbeitsunfall passiert, so zahlt die BG die Folgekosten.
Der Unternehmer selbst kann sich ebenfalls bei der BG versichern. Dies ist aber bei der BG zu erfragen und keine Pflichtversicherung.
Ich meine im Handwerksbereich ist es ebenfalls Pflicht für den Unternehmer. Aber hier habe ich wenig Praxiserfahrung. Dies ist nur ein Hinweis, dass ihr euch nicht wundert, falls dieser Fall eintritt.
Beitrags- bzw. Umlagenhöhe
Der Beitrag bemisst sich (derzeit) nach folgender Formel: Beitrag = Arbeitsentgelte x Beitragsfuß x Gefahrklasse
Mehr Informationen dazu findet ihr z.B. bei der VBG.
Vorsicht: Betrugsmasche!!!
Leider kann es sein, dass Euch noch „andere“ „komische“ Briefe erreichen. Es sind ein paar Betrüger unterwegs, diese die Briefe aussehen lassen, als ob die wichtig und zu zahlen wären.
Lest alles genau durch! Sonst bucht ihr z.B. einen sehr teuren „Werbevertrag“, den es eigentlich gar nicht gibt. Bekannt ist hier auch ein „Gewerberegister“.
Schreibt gerne in die Kommentare, was ihr für Betrugsbriefe bekommen habt, dann kann ich diese hier auflisten.
Das passiert natürlich nicht grundsätzlich, kommt aber vor. Ich hatte damals (2007) solch einen Brief erhalten und nicht bezahlt. Waren um die 700,00 EUR.
Wenn ihr das bezahlt, dann ist das Geld weg!
Grundsatz & Fazit
Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn etwas zu spät gemacht wird. Dann kann es auch mal passieren, dass das Finanzamt z.B. keine Fristverlängerungen mehr gibt oder eben „schlecht zu sprechen“ ist. Aber das ist schon der Härtefall. Beantwortet alles mit besten Wissen und Gewissen und ihr werdet keine Probleme bekommen.
Je nach Sachbearbeiter bekommt ihr auch direkt Hilfe beim Finanzamt oder bei der Stadt. Der beste Kontakt ist bei der Stadt die E-Mail und beim Finanzamt über ELSTER sobald die Steuernummer vorliegt: Formulare & Leistungen => Alle Formulare => Anträge und Mitteilungen => dort dementsprechend wählen.
Fragen & Anmerkungen?
Schreibt gerne unten in die Kommentare.
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