Gewerbe anmelden: Alles, was du wissen musst – Pflichten, Fristen & wichtige Tipps

Inhalt


Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss grundsätzlich ab dem ersten Euro Einnahmen und vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden – sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Es spielt dabei keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird oder nicht. Entscheidend ist die Absicht, mit der Tätigkeit Einnahmen zu generieren (§ 14 GewO und § 15 EStG).

Viele unterschätzen: Auch kleinste Einnahmen – etwa durch Verkäufe/Einnahmen bei eBay, TikTok, Etsy, Twitch oder YouTube – können das Finanzamt und die Stadt auf den Plan rufen. Diese Plattformen übermitteln regelmäßig Einnahmedaten an Behörden.

Was gilt nicht als Gewerbe?

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht (z. B. Hobby-Verkauf, rein private Nutzung), ist ggf. keine Anmeldung notwendig – das muss aber belegt werden, z. B. über eine Buchhaltung oder die Abschaltung der Geschenke-Funktion bei TikTok bzw. die Verweigerung des Affiliatestatus bei Twitch und die Nichtaktivierung von Monetarisierungsoptionen (z.B. bei YouTube). Ich selbst hatte bisher noch keine Praxiserfahrung, wo vor einer Gewerbeanmeldung dies entschieden wurde.

Praxistipp

Sprich im Zweifel direkt mit dem Finanzamt und dem Gewerbeamt. Eine frühzeitige Anmeldung und/oder Klärung schützt vor Bußgeldern.

Kundenkontakt ohne Gewerbe? Riskant!

Wer Dienstleistungen direkt für Kunden erbringt – etwa als Handwerker, Designer oder Dienstleister/Freelancer – sollte niemals ohne angemeldetes Gewerbe arbeiten. In diesen Fällen wird immer von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen, da es sich um typische Erwerbstätigkeiten handelt.

Zudem können hier weitere Pflichten bestehen:

  • Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht)
  • Lizenzen oder Genehmigungen (z. B. Handwerkerrolle/Meister)
  • Berufsrechtliche Vorschriften

Wer hier „einfach loslegt“, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern ggf. auch Versicherungsverstöße oder Haftungsprobleme.

Wann muss man ein Gewerbe bei der Stadt anmelden?

Offiziell gilt: Die Anmeldung muss vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen (§ 14 GewO). Das bedeutet: Noch bevor du Umsätze erzielst, Kunden kontaktierst oder Werbung schaltest.

In der Praxis drücken viele Städte ein Auge zu, wenn es sich nicht um genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt (z. B. kein Handwerk, keine Gaststätte). Dennoch solltest du dein Gewerbe spätestens innerhalb von 1–2 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden, idealerweise nicht über den Jahreswechsel hinaus – sonst drohen Rückfragen und mögliche Sanktionen.

Rechtssicherheit besteht somit nur mit Anmeldung vor dem Start.

Warum muss man vorher anmelden?

Einige gewerbliche Tätigkeiten unterliegen Genehmigungs- oder Lizenzpflichten, z. B.:

  • Handwerksbetriebe mit Meisterpflicht (→ Eintrag in die Handwerksrolle)
  • Gaststättenbetriebe (→ Schanklizenz nötig)
  • Reisegewerbe (→ Reisegewerbekarte)

Ohne vorherige Anmeldung und Prüfung dieser Voraussetzungen darf die Tätigkeit gar nicht begonnen werden – sonst liegt ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung (siehe Abschnitt B der GewO) vor.

So läuft die Anmeldung bei der Stadt ab

In der Regel kannst du dein Gewerbe auf folgenden Wegen anmelden:

  • Online über das Gewerbeportal deiner Stadt mit einem „digitalen“ Personalausweis
  • Persönlich im Gewerbeamt
  • Per Post oder E-Mail (je nach Gemeinde)

Die Kosten liegen meist zwischen 10 € und 65 €. Du erhältst eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) und das Amt leitet deine Daten an andere Behörden (Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft) weiter.

Weitere Details zum Ablauf und ein Praxisbeispiel findest du im verlinkten Beitrag:
Siehe hierzu diesen verlinkten Beitrag mit Praxisbeispiel.

Wer benötigt keine Gewerbeanmeldung bei der Stadt?

Nicht jede selbständige Tätigkeit ist automatisch gewerblich. Freie Berufe – auch Katalogberufe genannt – nach § 18 EStG benötigen keine Gewerbeanmeldung bei der Stadt und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Das betrifft insbesondere

  • Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • beratenden Volks- und Betriebswirte
  • vereidigten Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigten
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotsen

Diese Berufe gelten nicht als Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und unterliegen somit nicht der Gewerbeordnung (§ 2 GewStG).

Achtung: Influencer, Livestreamer & Creator gelten als Gewerbetreibende

Tätigkeiten als Content Creator, Influencer, YouTuber, Twitch-Streamer oder TikTok-Creator fallen nicht unter die freien Berufe – auch wenn sie kreativ erscheinen. Da hier eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und keine Zuordnung zu § 18 EStG erfolgt, ist eine Gewerbeanmeldung verpflichtend.

Tipp: Unsicher, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender giltst? Ein kurzer Anruf beim Finanzamt (kostenlos) oder ein Gespräch mit einem Steuerberater (kostenpflichtig) schafft Klarheit.

Wann muss man ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden?

Sobald das Gewerbe bei der Gemeinde oder Stadt angemeldet wurde, wird diese Meldung automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Ab diesem Moment läuft die Frist:

Innerhalb von einem Monat muss beim Finanzamt das Gewerbe offiziell steuerlich erfasst werden (§ 138 (4) AO).

Tipp: Warte nicht zu lange – idealerweise startest du zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt, um Verzögerungen bei der Steuernummer (Vergabe durch das Finanzamt) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.; Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern) zu vermeiden. Besonders zum Jahreswechsel kann sich die Bearbeitung verzögern. Die Vergabe der Nummern kann bis zu 4 Wochen dauern.

So läuft die Anmeldung beim Finanzamt ab

Die steuerliche Anmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) erfolgt digital über das ELSTER-Portal.

Du willst wissen, wie genau der Fragebogen funktioniert?
Anleitung zum ELSTER-Formular: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Mehrere Tätigkeiten anmelden: Das ist zu beachten

Müssen für verschiedene Tätigkeiten mehrere Gewerbeanmeldungen erfolgen?

Ja – je nach Art der Tätigkeit kann die Stadt oder Gemeinde mehrere Gewerbeanmeldungen verlangen, selbst wenn du alles unter einer Marke oder Firma anbieten willst.

Beispiel:
Wenn du gleichzeitig Waren verkaufst, Webseiten erstellst und handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Garten- oder Malerarbeiten) ausführst, kann jede dieser Tätigkeiten als eigenes Gewerbe gelten.

Die Entscheidung trifft das Gewerbeamt – hier hilft eine konkrete Beschreibung deiner Tätigkeiten im Anmeldeformular.

Wie sieht es beim Finanzamt aus?

Das Finanzamt betrachtet alle gewerblichen Tätigkeiten unter einer Steuernummer, solange sie von ein und derselben Person ausgeführt werden. Das bedeutet:

  • Du brauchst keine separate Steuernummer
  • Aber: jede Tätigkeit muss in der Buchhaltung separat erfasst werden. Dies bedeutet: Wenn du drei Gewerbe hast, dann musst du auch drei separate Anlagen EÜR abgeben.

Tipp: Informiere das Finanzamt am besten direkt, wenn du mehrere Tätigkeiten gleichzeitig anmeldest. So wird gleich zu Beginn klar, wie die steuerliche Erfassung erfolgt.

Was bedeutet das für die Buchhaltung?

Auch wenn nur eine Steuernummer existiert, musst du für jede gewerbliche Tätigkeit:

  • Eine eigene Gewinnermittlung bzw. EÜR führen
  • Die Tätigkeiten in der Steuererklärung getrennt angeben

Fehler bei der Gewerbeanmeldung: Was tun?

Keine Panik – kleinere Fehler bei der Gewerbeanmeldung können in der Regel problemlos korrigiert werden. Wenn du z.B. versehentlich:

  • ein Feld ausgelassen hast,
  • eine Tätigkeit falsch angegeben hast oder
  • eine Adresse nicht vollständig war,

dann kannst du dich jederzeit schriftlich oder telefonisch an das zuständige Gewerbeamt wenden. Eine Korrektur ist auch nachträglich möglich.

Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen kontaktiert das Amt dich meist schriftlich per Post oder telefonisch. In der Praxis wird oft nachgefragt, statt sofort zu sanktionieren.

Drohen Strafen bei fehlerhafter Anmeldung?

In den meisten Fällen: Nein. Solange du nicht vorsätzlich falsche Angaben machst oder Tätigkeiten verschweigst, drohen in der Regel keine Bußgelder.
Aus der Praxis: In vielen Fällen zeigen sich die Behörden kulant, solange du aktiv mitarbeitest und Korrekturen vornimmst.

Tipp: Falls du dir unsicher bist, kannst du dein Anliegen auch per E-Mail schildern – viele Ämter sind überraschend hilfsbereit und antworten schnell.

Gewerbe zu spät angemeldet – welche Folgen drohen?

Was passiert, wenn man das Gewerbe nicht rechtzeitig anmeldet?

Die Gewerbeanmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen (§ 14 GewO). Wer sein Gewerbe verspätet anmeldet, riskiert rechtliche Konsequenzen – selbst wenn die Tätigkeit „nur nebenbei“ ausgeübt wurde.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld durch das Gewerbeamt (häufig im Bereich von 50 € bis 1.000 €; in Einzelfällen mehr)
  • Verzögerte Steuernummer/USt-IdNr., was Rechnungsstellung und Geschäftstätigkeit blockiert
  • In Härtefällen: Versagung der Anmeldung wegen Unzuverlässigkeit (z. B. Berufsverbot)

Wie wahrscheinlich sind Strafen bei verspäteter Anmeldung?

In der Praxis zeigen sich viele Ämter kulant, insbesondere bei erstmaliger Selbstständigkeit. Wichtig ist, dass du aktiv wirst, Einnahmen ehrlich nachmeldest und dich kooperativ zeigst.

Tipp: Melde dein Gewerbe so schnell wie möglich an – auch rückwirkend. In vielen Fällen reicht eine formlose Erklärung gegenüber dem Gewerbeamt oder Finanzamt.

Industrie- und Handwerkskammer: Das erwartet euch nach der Anmeldung

Anmeldung bei IHK oder HWK/HK – was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung wird deine Tätigkeit automatisch an die zuständige Kammer übermittelt:

  • Industrie- und Handelskammer (IHK) für die meisten gewerblichen Tätigkeiten
  • Handwerkskammer (HWK/HK) für handwerkliche oder meisterpflichtige Tätigkeiten

Du erhältst in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Fragebogen zur Erfassung deiner Unternehmensdaten („Stammdatenblatt“). Dieses solltest du wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen.

Für Content Creator, Influencer, YouTuber, Twitch-Streamer oder TikTok-Creator ist grundsätzlich die IHK zuständig.

Wann wird ein IHK-/HWK/HK-Beitrag fällig?

Für Einzelunternehmen und kleine Gewerbetreibende gelten häufig Freibeträge – z. B. 5.200 € Gewinn/Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, fällt meist kein Pflichtbeitrag an.

Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen steuerlichen Gewinn – relevant ist der Bescheid vom Finanzamt.

Die Kammerbeiträge gelten als Pflichtbeitrag, ähnlich einer Steuer.

Woher weiß die Kammer deinen Gewinn?

Die IHK/HWK/HK erhält deine Gewinninformationen automatisch vom Finanzamt, sobald du deine Steuererklärung eingereicht und der Steuerbescheid erstellt wurde (§ 31 AO).

Was bringt die Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK/HK?

Auch wenn viele Selbstständige den Beitrag kritisch sehen – die Kammern bieten konkrete Vorteile:

  • Kostenlose Existenzgründerberatungen
  • Seminare & Weiterbildungen
  • Beratung zu Recht, Export, Zoll, Markenrecht
  • Netzwerkveranstaltungen & Fördermittel-Hinweise

Tipp: Schau regelmäßig auf der Website deiner regionalen IHK oder HWK/HK vorbei – viele Angebote sind kostenlos oder gefördert. Du kannst auch einen kostenlosen Newsletter abonnieren.

Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft (BG)

Muss man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Ja – nach der Gewerbeanmeldung wirst du in der Regel automatisch von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) kontaktiert. Du erhältst einen Fragebogen zur Unternehmensmeldung, den du wahrheitsgemäß ausfüllen solltest.

Dieser dient zur Erfassung deiner Tätigkeit, Mitarbeiteranzahl und Lohnsumme – und entscheidet über deine Versicherungspflicht.

Wenn keine Mitarbeiter bei dir tätig sind, dann zahlst du auch keinen Beitrag.

Was ist die Berufsgenossenschaft?

Die BG ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen in Deutschland – sie übernimmt z. B. Behandlungskosten nach Arbeitsunfällen oder Reha-Leistungen bei Berufskrankheiten. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, sobald du Arbeitnehmer beschäftigst.

Ist der Unternehmer selbst pflichtversichert?

Für Selbstständige besteht keine generelle Versicherungspflicht, aber:

  • In manchen Branchen (z. B. Handwerk) kann eine Pflicht zur Unternehmerversicherung bestehen
  • Eine freiwillige Versicherung ist fast immer möglich – Infos dazu erhältst du direkt bei deiner BG

Tipp: Bei Unsicherheiten unbedingt direkt mit der BG Kontakt aufnehmen.

Wie wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft berechnet?

Die Höhe deines Beitrags richtet sich nach dieser Formel:

Beitrag = Arbeitsentgelt × Beitragsfuß × Gefahrklasse

  • Arbeitsentgelt: Summe der Löhne/Gehälter deiner Mitarbeiter
  • Beitragsfuß: wird jährlich von der BG festgelegt
  • Gefahrklasse: abhängig von der ausgeübten Tätigkeit

Beispiel: Ein Baugewerbe hat eine höhere Gefahrklasse als ein Onlinehändler.

Mehr Details findest du auf der Website der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Für Content Creator, Influencer, YouTuber, Twitch-Streamer oder TikTok-Creator ist grundsätzlich die VBG zuständig.

Achtung vor Fake-Rechnungen nach der Anmeldung!

Vorsicht vor betrügerischen Rechnungen und Schreiben

Nach der Anmeldung deines Gewerbes kann es vorkommen, dass du unseriöse Briefe oder Fake-Rechnungen von Betrügern erhältst. Diese sehen oft offiziell aus und erwecken den Eindruck, dass sie verbindlich und zahlungspflichtig sind.

Bekannte Maschen sind z. B. gefälschte Angebote für:

  • Teure Werbeverträge, die man nicht bestellt hat
  • Einträge in angebliche Gewerberegister oder Firmenverzeichnisse

So schützt du dich vor Betrug

  • Lies jedes Schreiben gründlich und kritisch durch
  • Prüfe Absender und Vertragsbedingungen genau
  • Zahle niemals vorschnell bei unbekannten oder unklaren Forderungen
  • Im Zweifel kontaktiere die zuständige Behörde oder einen Rechtsberater

Erfahrungen mit Fake-Rechnungen? Teile sie!

Hast du selbst betrügerische Schreiben erhalten? Schreibe gerne in die Kommentare, welche Fake-Rechnungen dir zugeschickt wurden – so können andere gewarnt werden.

Warnung: Keine Zahlung bei Fake-Rechnungen!

Einmal gezahltes Geld ist meist verloren. Ich selbst habe 2007 einen solchen Brief erhalten – Kosten: rund 700 Euro. Ich habe nicht bezahlt und so den Schaden vermieden.

Grundsatz & Fazit zur Gewerbeanmeldung

Warum ist die rechtzeitige Gewerbeanmeldung so wichtig?

Eine rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes hinterlässt einen guten Eindruck bei Behörden wie dem Finanzamt und der Stadt. Wer zu spät anmeldet, riskiert:

  • Verzögerungen bei Fristverlängerungen
  • Nachfragen oder unangenehme Rückfragen vom Finanzamt
  • Im schlimmsten Fall Bußgelder oder Sanktionen

Der sogenannte Härtefall tritt selten ein, wenn du von Anfang an transparent und ehrlich deine Angaben machst.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Beantworte Anfragen von Finanzamt und Gewerbeamt mit bestem Wissen und Gewissen
  • Nutze den E-Mail-Kontakt bei der Stadt für schnelle Kommunikation
  • Für das Finanzamt ist das ELSTER-Portal der beste Weg, um Formulare einzureichen oder Mitteilungen zu senden (Pfad: Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Anträge und Mitteilungen)

Wer seine Pflichten pünktlich und gewissenhaft erfüllt, hat meist keine Probleme mit den Behörden. Eine offene Kommunikation und rechtzeitige Anmeldung sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Start ins Gewerbe.

Fragen & Anmerkungen?

Schreibe gerne unten in die Kommentare.