Inhalt
- Abgabepflicht für Unternehmer und Selbstständige
- Welche Steuererklärungen sind mit einem Gewerbe erforderlich?
- Steuererklärungen korrekt abgeben und einreichen
- Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen
- Fristverlängerung beantragen – Möglichkeiten und Vorgehen
- Fragen & Anmerkungen?
Abgabepflicht für Unternehmer und Selbstständige
Ja – sobald ein Gewerbe angemeldet ist, besteht die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen.
Da bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden keine Lohnsteuer wie bei Arbeitnehmern automatisch einbehalten wird, muss die fällige Steuer über die Steuererklärung ermittelt und erklärt werden.
Wichtig: Informiere dich auch über das Thema Steuervorauszahlungen bzw. Steuerzahlungen, da diese ebenfalls Teil der steuerlichen Pflichten sind.
Welche Steuererklärungen sind mit einem Gewerbe erforderlich?
Wer ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmeldet, ist verpflichtet, verschiedene Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Diese hängen direkt mit den Einkünften und der Tätigkeit zusammen. Zu den wichtigsten Steuererklärungen gehören:
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Für Einzelunternehmer und kleine Betriebe, die nicht buchführungspflichtig sind, dient die EÜR zur Ermittlung des Gewinns.
- Umsatzsteuererklärung (USt)
- Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
- Gewerbesteuererklärung (GewSt)
- Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Allerdings gibt es bei dieser Steuer einen Freibetrag von 24.500 Euro, bis zu dem keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
- Einkommensteuererklärung (ESt) bei Einzelunternehmen
- Als Einzelunternehmer müssen die betrieblichen Gewinne in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, da diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Steuererklärungen korrekt abgeben und einreichen
Die Abgabe der Steuererklärungen kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Steuer-Software (kostenpflichtig)
- Mit einer professionellen Steuer-Software lassen sich Steuererklärungen komfortabel erstellen und automatisch ans Finanzamt übermitteln. Diese Programme bieten oft zusätzliche Hilfestellungen, Plausibilitätsprüfungen und sparen Zeit.
- ELSTER-Portal (kostenlos)
- Über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) können Unternehmer ihre Steuererklärungen direkt online und ohne zusätzliche Kosten einreichen. Das Portal ist die offizielle Plattform der Finanzverwaltung.
Tipp: Wer regelmäßig Steuererklärungen abgibt, sollte die Vorteile beider Varianten prüfen und je nach Bedarf Zeitersparnis durch Software oder Kostenfreiheit mit ELSTER nutzen.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen gelten bundesweit einheitlich. Eine aktuelle Übersicht findest du auf der offiziellen Webseite der Finanzämter Baden-Württemberg, die auch für ganz Deutschland maßgeblich ist.
Wichtig:
Die Fristen unterscheiden sich je nachdem, ob die Steuererklärung selbst erstellt wird oder ob ein Steuerberater beauftragt ist:
- Ohne Steuerberater: Die Steuererklärung muss in der Regel früher abgegeben werden.
- Mit Steuerberater: Es gilt eine verlängerte Frist, da Steuerberater Sammelabgabefristen nutzen können.
Tipp: Wer seine Fristen kennt, vermeidet Verspätungszuschläge, Zinsen und Mahnungen.
Fristverlängerung beantragen – Möglichkeiten und Vorgehen
Grundsätzlich gilt: Der Staat erwartet, dass Steuererklärungen fristgerecht eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich – und sollte nicht als Standardlösung gesehen werden.
Wann ist eine Fristverlängerung möglich?
Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Krankheit, Todesfällen oder anderen schwerwiegenden Gründen kann eine Verlängerung beantragt werden.
Achtung: Urlaub oder Hochzeit zählen ausdrücklich nicht als ausreichender Grund.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn eine Fristverlängerung gewährt wird, können bei einer Steuernachzahlung Zinsen anfallen. Ein Verspätungszuschlag wird im Regelfall jedoch nicht festgesetzt, solange die neue Frist eingehalten wird.
Es ist möglich, dass das Finanzamt nach einer gewährten Fristverlängerung für ein Steuerjahr im folgenden Steuerjahr eine Vorabanforderung stellt. In diesem Fall muss die Steuererklärung bereits vor dem regulären Abgabetermin eingereicht werden.
So beantragst du eine Fristverlängerung:
- Telefonisch beim Finanzamt anrufen und den Antrag begründen.
- Online über ELSTER:
- Menüpunkt „Formulare & Leistungen“
- „Alle Formulare“
- „Anträge und Mitteilungen“
- „Antrag auf Fristverlängerung“ auswählen
Tipp: Immer für jede offene Steuererklärung separat die Verlängerung beantragen, eine konkrete neue Frist vorschlagen und den Antrag begründet einreichen.
Fragen & Anmerkungen?
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