Inhalt
- Sachverhalt
- Welche Kosten zählen zu den Reisekosten?
- Wenn die Familie mitreist oder ein Teil der Reise Privat ist?
- Was ist mit dem Essen?
- Wo die Reisekosten als Betriebsausgabe eintragen?
- Fragen & Anmerkungen?
Sachverhalt Reisekosten
Du machst eine Reise (z.B. zu Messen) oder einen Fahrt zu einem Kunden und willst diese als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen? Das ist möglich! Sogar das Essen!
Welche Kosten zählen zu den Reisekosten?
Grundsätzlich ALLES, was zur Reise gehört. Beim Essen gibt es aber ausnahmen. Das steht weiter unten im Beitrag.
KM-Pauschale pro gefahrenen KM mit dem eigenen Auto kannst Du aktuell 0,30 EUR ansetzen. Bahnfahrten zu dem Preis, was Du bezahlt hast. Solltest Du ein Auto im Betriebsvermögen haben, dann sind die Kosten sowieso drin (Reparatur/Benzin).
Und wenn die Familie mitreist oder ein Teil der Reise Privat ist?
Auch das ist möglich, aber dann eben nur ein Teil der Reise.
Wichtig dabei ist, dass sämtliche Rechnungen auf Deinen Firmennamen laufen müssen! Und Du solltest dann auch angeben, welche Tage von der Reise betrieblich waren.
Nehmen wir als Beispiel eine Messe: Du bist zwei Tage dort, dann könntest du pauschal einen Tag voll ansetzen und der andere Tag ist dann einfach privat.
Die Fahrtkosten und Hotelkosten kannst du dann ebenfalls zur hälfte ansetzen, wenn wir bei dem Beispiel Messe bleiben.
Allgemein musst es eben etwas aufteilen. Du kannst auch versuchen alles anzusetzen und mal schauen, was das Finanzamt daraus macht. Aber dies fällt dann eben meistens bei der Betriebsprüfung auf und sollte im Allgemeinen vermieden werden.
Und was ist mit dem Essen?
Hier darfst Du für Dich selbst Verpflegungspauschalen ansetzen und nicht die „echten“ Kosten. Diese sind z.B. bei Haufe gelistet, was möglich ist.
Solltest Du Kunden (bei Content Creator zählen auch Fans dazu 😉 ) zum Essen einladen, dann kannst du die Bewirtung zu 70% als Betriebsausgabe ansetzen. Bitte die benötigten Angaben beachten. Eine ausführliche Beschreibung findest du bei Haufe.
Wo trage ich die Reisekosten als Betriebsausgabe ein?
In Deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bzw. in Deiner Buchhaltungssoftware. NICHT bei der Anlage N, wo normalerweise Dein Lohn eingetragen wird. Da gibt es zwar auch die Felder dafür, gehört aber nicht dazu.
Fragen & Anmerkungen?
Schreibt gerne unten in die Kommentare.
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