Umsatzgrenze Kleinunternehmer – Welche Umsätze? Wie den Umsatz melden?

Inhalt


Einleitung

Welche Einnahmen/Erlöse/Umsätze zählen zum Kleinunternehmerumsatz dazu? Welche müssen nicht hinzugezählt werden? Aktuelle Grenzen für die Kleinunternehmerregelung sind im § 19 UStG zu finden.

Welche Umsätze/Einnahmen/Erlöse zählen?

Alle Einnahmen, diese unter dem § 4 UStG aufgelistet sind, sowie Einnahmen, welche nicht in Deutschland steuerbar sind (wie z.B. TikTok, Twitch, YouTube), zählen NICHT zum Kleinunternehmerumsatz.

Folgender Merksatz gilt als Hilfe:
Wenn der Umsatz steuerpflichtig (19% USt, 7% USt) gewesen wäre, wenn kein Kleinunternehmen vorliegen würde, dann zählt dieser zu der Umsatzgrenze vom Kleinunternehmer dazu.

Deswegen sind z.B. Ärzte immer Kleinunternehmer, wenn diese nur ihre Heilpraxis nachgehen. Ohne Verkauf von Produkten oder Sonderleistungen. Da Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Somit kann ein Arzt 1.500.000,00 EUR Umsatz generieren, ist aber immer noch Kleinunternehmer.

Beispiel

Das Beispiel anhand eines Content Creators:

Du hast 350.000,00 EUR Einnahmen von TikTok/Twitch und 12.000,00 EUR aus Beratungsleistungen bzw. Videoschnitts für andere Streamer, Geschenke und Direktspenden (über PayPal) in/aus Deutschland.

Es zählen hier also nur die 12.000,00 EUR zum Kleinunternehmerumsatz und du bist somit immer noch Kleinunternehmer.

Wo wird dieser Umsatz in der Umsatzsteuererklärung (2024) eingetragen?

Die Zahlen sind vom oberen Beispiel:

Die 12.000,00 EUR Kleinunternehmerumsatz trägst Du bei Zeile 21 für das aktuelle Jahr ein. In Zeile 20 kommt der Wert aus dem Vorjahr rein. Gegebenenfalls ist dieser Null, wenn es nichts gab oder eben das erste Jahr ist.

Die 350.000,00 EUR TikTok-Einnahmen werden bei der Zeile 75 eingetragen. YouTube-Einnahmen sind EU-Einnahmen und kommen dann in die Zeile 74 => Hier muss dann auch eine ZM-Meldung erstellt werden (wird nicht in diesem Beitrag erklärt).

Fragen & Anmerkungen?

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