Inhalt
- Was sind Betriebseinnahmen? – Grundsatz einfach erklärt
- Bargeld und Überweisungen: Geld als Betriebseinnahme
- Sachzuwendungen: Geschenke, Produkte & Gratismuster = Geldeswert
- Steuerfrei? Wann Du Geschenke und Produkte nicht versteuern musst
- So ermittelst Du den Wert von Geschenken und Produkten korrekt
- Steuerfrust? Warum das Finanzamt trotzdem das letzte Wort hat!
- Fragen & Anmerkungen?
Was sind Betriebseinnahmen? – Grundsatz einfach erklärt
Betriebseinnahmen sind alle Vermögenszuflüsse in Geld oder geldwerten Vorteilen, die Dir im Rahmen Deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit zufließen. So definiert es auch § 8 EStG (Einkommensteuergesetz).
Konkret heißt das: Alles, was Du als Unternehmer oder Selbstständiger erhältst – sei es in Form von Bargeld, Überweisungen oder auch Sachleistungen wie Geschenke oder kostenlose Produkte – zählt zu den Betriebseinnahmen.
In diesem Beitrag erklären wir das Prinzip anhand eines praxisnahen Beispiels: einem Content Creator, der mit Kooperationen, Produktplatzierungen und Gratisartikeln arbeitet.
Bargeld und Überweisungen: Geld als Betriebseinnahme
Bargeld und Überweisungen zählen zu den einfachsten und eindeutigsten Formen von Betriebseinnahmen. Sobald Geld auf Deinem Bankkonto, PayPal-Konto oder in bar bei Dir eingeht, handelt es sich grundsätzlich um eine steuerpflichtige Einnahme.
Beispiel:
Ein Kunde / Zuschauer überweist Dir 50,00 € für eine Dienstleistung / Zuwendung – oder steckt Dir diesen Betrag bar zu. In beiden Fällen gilt: Du musst die 50,00 € als Betriebseinnahme erfassen und versteuern.
Solche Geldeingänge sind gut nachvollziehbar und leicht zu dokumentieren – idealerweise mit Rechnung oder Quittung.
Sachzuwendungen: Geschenke, Produkte & Gratismuster = Geldeswert
Sachzuwendungen wie Produkte, Geschenke oder Gratismuster sind keine direkten Geldeingänge – sie zählen dennoch zu den betrieblichen Einnahmen in Geldeswert. Du erhältst also keinen Eurobetrag, aber einen geldwerten Vorteil, der steuerlich wie eine Zahlung zu behandeln ist.
Beispiele für geldwerte Sachzuwendungen (nicht abschließend):
- Du bekommst einen PC geschenkt? Dann musst Du den Bruttowert (z. B. 2.000 €) herausfinden und als Einnahme versteuern. Bei einem Steuersatz von rund 30 % (Kleinunternehmer) oder bis zu 50 % (reguläre Umsatzsteuerpflicht) kann das schnell ins Geld gehen.
- Tipp: Prüfe vorab, ob Du Dir das Geschenk steuerlich „leisten“ kannst.
- Ein selbst gemaltes Bild von einem Kunden oder Zuschauer: Du musst den geschätzten Marktwert ermitteln und als betrieblich relevante Einnahme angeben. Wenn es sich um kein Werk eines bekannten Künstlers handelt, können zur Schätzung auch Materialkosten und ein realistischer Zeitaufwand als Grundlage dienen.
- Game-Keys von Plattformen wie Keymailer, Entwicklern oder Zuschauern: Auch digitale Produkte zählen. Nutze einen Screenshot des aktuellen Tagespreises als Nachweis.
- Gratismuster oder Produkte, die Du behalten darfst (z. B. Kosmetik, Technik, Kleidung): Auch hier zählt der Marktwert am Tag des Erhalts.
- Eintrittskarten für Veranstaltungen (Fußballspiele, Konzerte, Messen oder Logenplätze): Den offiziellen Ticketpreis musst Du als Einnahme angeben.
- Software zur kostenlosen Nutzung: Maßgeblich ist hier der Monatspreis oder der übliche Kaufpreis, sofern vorhanden.
Wichtig: Halte den Zeitpunkt des Erhalts fest (z. B. mit Screenshot, E-Mail oder Lieferschein) und dokumentiere den Wert zur Sicherheit – so bist Du im Zweifel gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite.
Steuerfrei? Wann Du Geschenke und Produkte nicht versteuern musst
Nicht jede Sachzuwendung muss automatisch versteuert werden. Es gibt Ausnahmen, bei denen Geschenke oder Produkte steuerfrei bleiben können – unter bestimmten Voraussetzungen:
- Versteuerung durch den Schenkenden nach § 37b EStG
Wenn der Absender des Geschenks die Sachzuwendung bereits pauschal versteuert hat, musst Du nichts zusätzlich versteuern. In der Regel bekommst Du hierzu eine Info – wenn nicht, frag einfach beim Absender nach. - Streuartikel unter 10,00 €
Kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber, günstige Tassen oder Kalender gelten als sogenannte Streuwerbeartikel. Liegt der Warenwert unter 10 €, fällt hierfür keine Steuer an. - Produkte nur geliehen, nicht dauerhaft behalten
Erhältst Du ein Produkt nur vorübergehend zur Vorstellung oder zum Testen, und schickst es nach dem vereinbarten Zeitraum zurück, liegt keine Einnahme vor.
Wichtig: Idealerweise gibt es dafür eine schriftliche Vereinbarung oder einen Leihvertrag mit dem Unternehmen oder Hersteller, um das gegenüber dem Finanzamt belegen zu können.
Fazit: Nicht jedes Geschenk ist automatisch steuerpflichtig – aber ohne Nachweise kann es teuer werden. Dokumentiere daher genau, ob und wie Du ein Produkt behalten hast oder nicht.
So ermittelst Du den Wert von Geschenken und Produkten korrekt
Du hast ein Produkt oder Geschenk erhalten, aber der Absender nennt Dir den Wert nicht? Kein Problem – Du bist dennoch verpflichtet, den Marktwert selbst zu schätzen und korrekt als Einnahme anzugeben.
So gehst Du vor:
- Suche online nach vergleichbaren Produkten, z. B. über Google, Amazon, Idealo oder die Website des Herstellers.
- Speichere Screenshots oder Links mit dem aktuellen Preis – diese dienen als Nachweis für Deine Steuerunterlagen.
- Achte darauf, dass der Preis zum Zeitpunkt des Erhalts gilt – nicht Wochen später.
Übrigens: Auch das Finanzamt nutzt genau diese Methode, um Sachzuwendungen zu bewerten. Deshalb: je transparenter und dokumentierter Du arbeitest, desto weniger Rückfragen musst Du erwarten.
Steuerfrust? Warum das Finanzamt trotzdem das letzte Wort hat
Du denkst dir vielleicht:
„Ich melde einfach keine Geschenke – das merkt doch keiner!“
Oder: „Ich sage einfach, dass es kein Geschenk war – fertig!“
Aber Vorsicht: Das Finanzamt schaut genau hin – und nicht selten auch in Deine YouTube-Videos, Streams oder Social-Media-Posts. Wenn Du Dich öffentlich für ein Geschenk bedankst oder es in einem Unboxing zeigst, entsteht damit ein indirekter Nachweis.
Spätestens bei einer Betriebsprüfung kann das alles nachträglich auffallen – inklusive hoher Steuernachzahlungen und möglicher Strafzinsen.
Fazit: Ehrlichkeit und Dokumentation zahlen sich langfristig aus – und schützen Dich vor unnötigem Ärger mit dem Finanzamt.
Fragen & Anmerkungen?
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