Betriebseinnahmen – Was kann das alles sein? / Geschenke / Spenden / Produkte

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Grundsatz

Betriebseinnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zufließen (siehe § 8 EStG).

Was dies im Klaren bedeutet, wird in diesem Beitrag erläutert. Beispiel ist ein Content Creator.

Geld

Das ist wohl klar verständlich: Bar- und Bankgeld (Echtgeld)

Eben das, was auf dem Bankkonto/bei PayPal landet. Bzw. eventuell zahlt auch mal ein Kunde/Zuschauer Bar? Soll auch schon vorgekommen sein.

Also leicht zu erkennen, was die Einnahme ist (z.B. 50,00 EUR bekommen => 50,00 EUR versteuern).

Geldeswert (Geschenke / Produkte / Gratismuster)

Etwas komplexer, aber logisch. Anstatt Geld bezahlt der Kunde/Zuschauer mit Waren/Geschenken (Beispiele; Liste nicht endgültig):

  • Du bekommst einen PC geschenkt? Dann musst du den Brutto-Wert in Erfahrung bringen und diesen Geldwert (z.B. 2.000,00 EUR) als Einnahme versteuern. Also von 2.000,00 EUR ca. 30% (bei Kleinunternehmerregelung) oder 50% (bei Umsatzsteuerpflicht) versteuern. => Achte also darauf, ob du dir das Geschenk „leisten“ kannst.
  • Du bekommst ein selbst gemachtes Bild geschenkt? Dann ebenfalls Wert erfragen und als Einnahme angeben,
  • Keys von Games zählen ebenso dazu (z.B. von Keymailer). Hier am besten einen Screenshot vom aktuellen Tagespreis machen. Also an dem Tag, wo dir der Key zur Verfügung steht.
  • Gratismuster von Produkten, die du behalten darfst, zählen auch als Einnahme. Hier am besten einen Screenshot vom aktuellen Tagespreis machen.
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen (z.B. Fußball-WM, Logen, Messen)
  • Softwarenutzung => hier wäre der Wert z.B. der Monatspreis, wenn es einen gibt, oder eben der Kaufpreis.

Wann musst Du erhaltene Geschenke/Produkte nicht versteuern?

Wenn der Schenker dieses nach § 37b EStG versteuert hat. Normalerweise bekommt ihr hierzu eine Info oder ihr fragt einfach nach.

Geschenke unter 10,00 EUR Wert zählen hier nicht dazu, da sogenannte Streuartikel. Also z.B. der typische Kugelschreiber oder auch Tassen (je nach Wert).

Wenn Du die erhaltenen Produkte nach z.B. einem Werbezeitraum zurückschickst und somit nicht behältst/nutzt. Gut wäre hier eine Vertragsgrundlage mit dem Hersteller bzw. der wo das Produkt an Dich ausgeliehen hat.

Wert des Gegenstandes/Geschenks wenn Schenker keine Auskunft erteilt?

Der Schenker „weigert“ sich Dir den Wert mitzuteilen?
Dann Google nach ähnlichen Artikeln und speichere dir diesen für die Steuerunterlagen.

Das Finanzamt macht das ebenfalls auf diesem Wege.

Das Finanzamt kann mich mal!!!

Ist das Dein Motto:
„Ich gebe einfach keine Geschenke an! Finanzamt kann mich mal!“

Dann dürfen auch keine „Beweise“ entstehen. Aber normalerweise bedankt man sich bei der Person als Streamer per Video. Und das Finanzamt schaut sich diese Videos auch an sowie eventuell Deine Livestreams. Also bitte vermeiden!

Spätestens bei einer Betriebsprüfung kann so etwas hoch kommen und sehr teuer werden.

Fragen & Anmerkungen?

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