Inhalt
- Grundsatz
- Tipps für „Ecke“ oder Teile eines Zimmers
- Tipps für extra Zimmer/Keller
- Extra Raum/Büro außerhalb gemietet/gekauft?
- Wo die Zimmerkosten als Betriebsausgabe eintragen?
- Übertreibe es nicht
- Fragen & Anmerkungen?
Grundsatz
Mein Wissenstand ist folgender:
Grundsätzlich muss es ein extra Raum sein und keine „Ecke“ oder Teil eines Zimmers.
Am besten ist es sogar, wenn es außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses ist. Keller sollten auch möglich sein.
Ihr könnt Euch auch gerne hier bei HAUFE etwas intensiver reinlesen.
Man kann auch die Ausgaben ansetzten und schlimmstenfalls werden diese bei einer Betriebsprüfung rausgenommen. Kann eben etwas Zinsen kosten.
Das Finanzamt macht immer Ärger beim Thema Arbeitszimmer. Von daher könnt ihr euch auf „Diskussionen“ vorbereiten . Das hatte ich immer bei Steuererklärungen von Lehrern.
Sicher ist es, wenn ein extra Raum angemietet wird. Da hat man zu 99% keine Probleme. Vor allem wenn der Vermieter eine externe Person ist und keiner von der Familie.
Hier das Beispiel aus Sicht eines Content Creators.
Tipps für „Ecke“ oder Teile eines Zimmers
Macht einen „Stromzähler“ am PC hin, der den Verbrauch misst. Dann könnt ihr die Stromkosten als Ausgaben ansetzen. Anteilige Heizkosten oder Mietkosten eher nicht möglich. Aber ihr könnt es versuchen.
Alles, was ihr für das Streaming benötigt, könnt ihr ansetzen: Deko (wenn im Streaming/Video zu sehen), Möbel, Schreibtisch etc. Siehe auch den Beitrag Betriebsausgaben.
Tipps für extra Zimmer/Keller
Alles als Ausgabe ansetzen, da extra Raum. D.h. Miete, Heizung, Strom, Renovierung, Möbel, Deko, etc.
Übertreibt es aber nicht!
Extra Raum/Büro außerhalb gemietet/gekauft?
Dann ALLES als Ausgabe ansetzbar, da sogar extra Briefkasten/Klingel und außerhalb vom Wohnbereich. Das wäre dann das Vorzeigemodell.
Wo trage ich die Zimmerkosten als Betriebsausgabe ein?
In Deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bzw. in Deiner Buchhaltungssoftware. NICHT bei der Anlage N, wo normalerweise Dein Lohn eingetragen wird. Da gibt es zwar auch die Felder dafür, gehört aber nicht dazu.
Übertreibe es nicht
Wenn Ihr durch das absetzen der Raumkosten immer im Verlustbereich seit, dann wird eben auch euer Streaming als Hobby angesehen. D.h. sämtliche gesparten Steuern eventuell zurückbezahlen (ab Beginn des Gewerbes). Das wäre der Härtefall.
Wenn ihr schon richtig „groß“ seit und viel Gewinn habt, dann sollte nichts passieren. Eventuell „nur“ Diskussionen“ mit dem Finanzamt.
Gerne Eure Erfahrungen in den Kommentaren teilen!
Fragen & Anmerkungen?
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