Inhalt
- Grundlagen: Arbeitszimmer, Gaming Room & Steuerabsetzung
- Arbeitsbereich in der Wohnung: Tipps für die „Ecke“ oder Teil eines Zimmers
- Steuervorteile bei eigenem Arbeitszimmer, Keller oder separatem Raum
- Externes Büro oder Raum mieten/kaufen – steuerliche Möglichkeiten
- Arbeitszimmer-Kosten als Betriebsausgabe richtig in der Steuererklärung eintragen
- Vorsicht vor Übertreibung: Was das Finanzamt nicht akzeptiert
- Fragen & Anmerkungen?
Grundlagen: Arbeitszimmer, Gaming Room & Steuerabsetzung
Damit ein Arbeitszimmer oder Gaming Room steuerlich anerkannt wird, verlangt das Finanzamt in der Regel einen separaten Raum. Eine einfache „Ecke“ im Wohnzimmer oder ein abgetrennter Teil eines Zimmers reicht meistens nicht aus.
Optimal ist ein Raum, der sich außerhalb der eigentlichen Wohnung oder des Hauses befindet – etwa ein Kellerraum oder noch besser: ein extern angemietetes Büro. In diesen Fällen liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt die Kosten akzeptiert, bei fast 100 %. Besonders dann, wenn der Vermieter keine Familienangehörige sind.
Trotzdem: Viele Selbstständige, Content Creator oder Streamer setzen auch ein häusliches Arbeitszimmer an. Wird es bei einer späteren Betriebsprüfung nicht anerkannt, entstehen lediglich Nachzahlungen mit Zinsen – ein überschaubares Risiko, das man einkalkulieren sollte.
Da das Thema Arbeitszimmer und Steuer immer wieder Diskussionen mit dem Finanzamt auslöst, ist es hilfreich, gut vorbereitet zu sein. Lehrkräfte und andere Berufsgruppen kennen diese Auseinandersetzungen aus Erfahrung.
Ein praxisnahes Beispiel: Für einen Content Creator kann ein Gaming Room als „betriebsnotwendiger Raum“ gelten, wenn er klar getrennt vom privaten Wohnbereich genutzt wird. So steigen die Chancen auf steuerliche Anerkennung erheblich.
Ihr könnt Euch auch gerne hier bei HAUFE etwas intensiver reinlesen.
Arbeitsbereich in der Wohnung: Tipps für die „Ecke“ oder Teil eines Zimmers
Nicht jeder hat die Möglichkeit, ein eigenes Arbeitszimmer oder Gaming Room nur für berufliche Zwecke zu nutzen. Viele Content Creator und Streamer arbeiten deshalb in einer abgetrennten Ecke der Wohnung. Zwar erkennt das Finanzamt diesen Bereich meist nicht als vollwertiges Arbeitszimmer an, dennoch gibt es einige Kosten, die ihr steuerlich geltend machen könnt.
Ein praktischer Tipp: Installiert einen Stromzähler direkt am PC oder Setup, um den exakten Verbrauch zu messen. So lassen sich die Stromkosten transparent und nachvollziehbar als Betriebsausgaben ansetzen.
Andere laufende Kosten wie anteilige Miete oder Heizkosten sind bei einer Zimmerecke in der Regel schwer durchsetzbar – hier gibt es meist Diskussionen mit dem Finanzamt. Wer möchte, kann es versuchen, sollte aber nicht mit einer Anerkennung rechnen.
Dafür könnt ihr Ausstattung und Zubehör fürs Streaming problemlos ansetzen:
- Möbel wie Schreibtisch, Gaming-Stuhl oder Regale
- Dekoration, wenn sie sichtbar im Stream oder Video genutzt wird
- Technik und Zubehör, die unmittelbar für den Content gebraucht werden
Mehr Infos dazu findet ihr auch im Beitrag zu Betriebsausgaben.
Steuervorteile bei eigenem Arbeitszimmer, Keller oder separatem Raum
Wer ein eigenes Arbeitszimmer, einen Kellerraum oder sogar einen komplett separaten Raum ausschließlich beruflich nutzt, hat die besten Chancen beim Finanzamt. In diesem Fall lassen sich fast alle anfallenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Dazu gehören unter anderem:
- Miete oder anteilige Kreditkosten (Zinsen, KEINE Kreditrate)
- Heizung und Strom
- Renovierungskosten (z. B. Malerarbeiten, Bodenbelag)
- Möbel und Einrichtung wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale
- Deko und Ausstattung, sofern sie im beruflichen Kontext genutzt wird (z. B. sichtbar im Stream oder Video)
Damit bietet ein separater Raum große Steuervorteile für Streamer, Content Creator und Selbstständige.
Wichtig: Übertreibt es nicht! Wer übermäßig viele Kosten ansetzt oder den privaten Nutzen nicht klar trennt, riskiert Diskussionen mit dem Finanzamt.
Externes Büro oder Raum mieten/kaufen – steuerliche Möglichkeiten
Die beste Lösung für maximale steuerliche Anerkennung ist ein externes Büro oder ein separater Raum, der außerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauses liegt. Wird ein solcher Raum angemietet oder gekauft, gilt er als klar betrieblich genutzt – ein großer Vorteil bei der Steuer.
Ein externes Büro hat meist sogar einen eigenen Briefkasten und eine separate Klingel, was die berufliche Nutzung eindeutig dokumentiert. Dadurch lassen sich nahezu alle Kosten vollständig als Betriebsausgaben ansetzen, darunter:
- Miete oder Abschreibung beim Kauf
- Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung
- Renovierung und Instandhaltung
- Möbel, Technik und Büroausstattung
- Reinigung und eventuell Versicherungen
Dieses Modell gilt als Vorzeigebeispiel beim Finanzamt, da die private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist. Für Selbstständige, Streamer und Content Creator ist es damit die sicherste Variante, um Räume steuerlich abzusetzen.
Arbeitszimmer-Kosten als Betriebsausgabe richtig in der Steuererklärung eintragen
Wenn du dein Arbeitszimmer oder Gaming Room steuerlich absetzen möchtest, musst du die Kosten korrekt in der Steuererklärung erfassen. Wichtig ist: Die Betriebsausgaben gehören in die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder direkt in deine Buchhaltungssoftware – nicht in die Anlage N.
Die Anlage N ist für Arbeitnehmer und deren Werbungskosten gedacht, zum Beispiel bei Angestellten mit klassischem Arbeitsvertrag. Auch wenn es dort Felder für ein „häusliches Arbeitszimmer“ gibt, sind diese nicht für Selbstständige, Streamer oder Content Creator relevant.
Kurz gesagt:
- Selbstständige tragen die Kosten in der EÜR bzw. in der Buchhaltungssoftware als Betriebsausgabe ein.
- Angestellte nutzen die Anlage N, wenn das Arbeitszimmer beruflich notwendig ist.
So stellst du sicher, dass dein Arbeitszimmer oder Gaming Room korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt wird und keine unnötigen Rückfragen vom Finanzamt entstehen.
Vorsicht vor Übertreibung: Was das Finanzamt nicht akzeptiert
Auch wenn die Verlockung groß ist, beim Arbeitszimmer oder Gaming Room möglichst viele Kosten abzusetzen, solltest du vorsichtig sein. Denn das Finanzamt erkennt nicht alles an – und im schlimmsten Fall kann das unangenehme Folgen haben.
Wichtig zu wissen:
- Wenn deine Raumkosten dazu führen, dass du in der Steuererklärung ständig Verluste ausweist, kann das Finanzamt dein Streaming oder Content-Creation-Gewerbe schnell als privates Hobby einstufen.
- Das bedeutet: Sämtliche Steuervorteile können rückwirkend gestrichen werden. Im schlimmsten Fall musst du die gesparten Steuern seit Beginn des Gewerbes zurückzahlen – das wäre der echte Härtefall.
Hast du bereits ein stabiles Einkommen und hohe Gewinne, besteht in der Regel kein Risiko. Hier kann es lediglich zu Diskussionen mit dem Finanzamt kommen, falls Ausgaben ungewöhnlich hoch erscheinen.
Tipp: Teilt gerne eure eigenen Erfahrungen und Fragen in den Kommentaren – so profitieren auch andere Selbstständige und Streamer von euren Steuer-Erfahrungen.
Fragen & Anmerkungen?
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