Inhalt
- Grundsatz
- Verkauf des Gegenstandes
- Eigennutzung/Entnahme von Gegenständen
- Verschenken
- Verschrotten/Diebstahl
- Wie lange gilt das für einen Gegenstand?
- Fragen & Anmerkungen?
Grundsatz
a) Du hast Dein Gewerbe abgemeldet und die Gegenstände, die du von der Steuer als Betriebsausgabe abgesetzt hast behalten ODER …
b) durch neue ersetzt und die alten behalten bzw. an Freunde/Familie/Bekannte verschenkt oder einfach verkauft? …
…Dann musst Du das versteuern. Aber wie?
Verkauf des Gegenstandes
Klarer Fall: Das Geld, welches Du für den Gegenstand erhalten hast, musst du als Einnahme versteuern. Am besten dem Käufer eine Rechnung stellen. Du bist Umsatzsteuerpflichtig? Dann mit Umsatzsteuer (19%).
Verkauf an Verwandte (nahestehende Personen)
Hier sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Wert des Gegenstandes mind. der Wert ist, welcher man auch Online z.B. bei Ebay findet.
Siehe hierzu auch unten Eigennutzung/Entnahme von Gegenständen.
HINWEIS Zivilrecht => Garantie
Wenn du etwas aus Deinem Gewerbe/Unternehmen verkaufst, dann hat der Käufer eine Garantie. Ich meine mind. 6 Monate. Aber bin kein Rechtsanwalt.
Eigennutzung, da gewerblich nicht mehr notwendig (Entnahme von Gegenständen)
Dann musst Du den Gegenstand indirekt von dir selbst „abkaufen“. Aber ohne, dass Geld fließt. Als Wert nimmst du einfach einen Wert aus z.B. Ebay mit einem vergleichbaren Gegenstand. Diesen Wert gibt’s du als Betriebseinnahme an. Am besten die Quelle vom Wert mit zu der Buchhaltung legen, als Beweis. Eine Rechnung musst Du nicht extra schreiben.
Verschenken
Hier gilt das Gleiche wie bei der Eigennutzung (Entnahme von Gegenständen).
Verschrotten/Diebstahl
Je nach Wert des Gegenstands (wir reden hier nicht um 100,00 EUR) muss ein Verschrottungsnachweis vorliegen. Aber ich selbst würde es bis 500,00 EUR Gegenstände riskieren ohne Verschrottungsnachweis. Es kommt maximal bei einer Betriebsprüfung raus oder wenn man ein Gerät steuerlich über mehrere Jahre abschreibt und dann mittendrin aus dem Gewerbe raus nimmt. Bei Diebstahl am besten den Polizeibericht vorlegen.
Wenn man es nicht nachweisen kann, dann geht das Finanzamt von einer Eigennutzung aus und man muss den Gegenstand versteuern (siehe oben „Eigennutzung/Entnahme von Gegenständen“).
Wie lange gilt das für einen Gegenstand?
Z.B. Designermöbel können auch nach über 10 Jahren einen Wert haben. Kleine Geräte wie z.B. Smartphones oder Notebooks/PC’s sind in der Praxis nach 3-5 Jahren kaum mehr was Wert.
Grundsätzlich gilt eben Online zu schauen, was der Gegenstand Wert wäre.
Fragen & Anmerkungen?
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