Inhalt
- Grundsatz: Musst Du den Verkauf gebrauchter Gegenstände versteuern?
- Verkauf von Gegenständen: Wann fällt Steuer an und wann nicht?
- Eigennutzung und Entnahme: So behandelst Du Gegenstände steuerlich richtig
- Verschenken statt verkaufen: Was bedeutet das für Deine Steuern?
- Verschrotten oder Diebstahl: Wie Du Verluste von Gegenständen steuerlich einordnest
- Zeitraum: Wie lange gilt die steuerliche Regelung für gebrauchte Gegenstände?
- Fragen & Anmerkungen?
Grundsatz: Musst Du den Verkauf gebrauchter Gegenstände versteuern?
Wenn Du Dein Gewerbe abgemeldet hast oder alte Geräte ersetzt und die Gegenstände, die Du zuvor als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt hast, einfach behältst oder später verkaufst, stellt sich die Frage nach der Versteuerung.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
a) Du hast Dein Gewerbe beendet und die angeschafften Gegenstände behalten oder verkauft.
b) Du hast neue Geräte gekauft, die alten behalten, sie an Freunde oder Familie verschenkt oder gebraucht verkauft.
In beiden Situationen gilt: Auch wenn es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, musst Du den Verkauf oder die Entnahme steuerlich erfassen. Doch wie genau funktioniert das?
Verkauf von Gegenständen: Wann fällt Steuer an und wann nicht?
Verkauf an fremde Personen / Firmen
Grundsätzlich gilt: Das Geld, das Du beim Verkauf eines Gegenstands erhältst, musst Du als Einnahme versteuern. Stelle dem Käufer am besten eine Rechnung aus.
Bist Du umsatzsteuerpflichtig, musst Du zusätzlich die Umsatzsteuer (19 %) auf den Verkaufspreis berechnen und ausweisen.
Verkauf an Verwandte oder nahestehende Personen
Auch beim Verkauf an Familie, Freunde oder Bekannte musst Du auf den marktüblichen Wert achten. Orientiere Dich am besten an Preisen auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen.
Andernfalls könnte das Finanzamt den Preis anpassen. Siehe hierzu auch den nächsten Abschnitt Eigennutzung/Entnahme von Gegenständen.
HINWEIS Zivilrecht => Garantie
Wenn Du etwas aus Deinem Gewerbe oder Unternehmen verkaufst, hat der Käufer in der Regel einen gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Nach aktuellem Stand gilt dieser Anspruch mindestens 6 Monate.
Bitte beachte: Ich bin kein Rechtsanwalt – diese Information ersetzt keine rechtliche Beratung.
Eigennutzung und Entnahme: So behandelst Du Gegenstände steuerlich richtig
Wenn Du einen Gegenstand aus Deinem Unternehmen privat nutzen oder ihn offiziell entnehmen willst, gilt steuerlich eine klare Regel:
Du musst den Gegenstand so behandeln, als würdest Du ihn verkaufen – allerdings ohne dass Geld fließt.
So ermittelst du den Wert (§ 6 (1) Nr. 4 EStG in Verbindung mit § 6 (1) Nr. 1 Satz 3 (Begriff: Teilwert)):
- Orientiere Dich am aktuellen Marktwert, zum Beispiel über vergleichbare Angebote bei eBay oder Kleinanzeigen.
- Diesen Wert gibst Du als Betriebseinnahme in Deiner Buchhaltung an.
- Lege am besten einen Beleg oder Screenshot der Quelle in Deine Unterlagen, damit Du im Zweifel gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis hast.
Für die Eigennutzung oder Entnahme eines Gegenstands musst Du keine separate Rechnung schreiben.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, eine interne Rechnung oder einen einfachen Beleg zu erstellen, damit Deine Buchhaltung vollständig und nachvollziehbar bleibt.
Wichtig: Hast Du beim Kauf des Gegenstands einen Vorsteuerabzug genutzt, dann fällt bei der Entnahme in den privaten Bereich auch Umsatzsteuer an. Diese musst Du entsprechend in Deiner Buchführung berücksichtigen.
Gegenstände Verschenken statt verkaufen: Was bedeutet das für Deine Steuern?
Wenn Du einen Gegenstand aus Deinem Unternehmen verschenkst, behandelt das Finanzamt diesen Vorgang genauso wie eine Eigennutzung bzw. Entnahme.
Das bedeutet: Du musst für das Geschenk den aktuellen Marktwert ansetzen – so, als würdest Du den Gegenstand selbst übernehmen.
Damit bleibt die steuerliche Behandlung identisch wie im vorherigen Abschnitt beschrieben:
- Ermittlung des Marktwerts (z. B. über eBay oder andere Vergleichsangebote).
- Eintrag dieses Werts als Betriebseinnahme in Deiner Buchhaltung.
- Bei vorherigem Vorsteuerabzug musst Du zusätzlich Umsatzsteuer auf die Entnahme berücksichtigen.
Verschrotten oder Diebstahl: Wie Du Verluste von Gegenständen steuerlich einordnest
Wenn ein Gegenstand aus Deinem Unternehmen verschrottet oder durch Diebstahl verloren geht, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung.
Verschrotten von Gegenständen
- Bei höherwertigen Gegenständen solltest Du unbedingt einen Verschrottungsnachweis aufbewahren.
- Für kleinere Werte (z. B. unter ca. 500 €) riskieren viele Unternehmer, keinen Nachweis vorzulegen.
- Kritisch wird es vor allem bei einer Betriebsprüfung oder wenn ein Gerät über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben wird und plötzlich verschwindet.
Diebstahl von Gegenständen
- Wurde ein Gegenstand gestohlen, solltest Du unbedingt eine Anzeige bei der Polizei machen.
- Der Polizeibericht dient dann als Beleg für Deine Buchhaltung und gegenüber dem Finanzamt.
Was passiert ohne Nachweis?
Kannst Du den Verlust weder durch einen Verschrottungsnachweis noch durch einen Polizeibericht belegen, geht das Finanzamt meist davon aus, dass Du den Gegenstand privat genutzt hast.
In diesem Fall wird der Vorgang wie eine Eigennutzung bzw. Entnahme behandelt – und Du musst den Gegenstand entsprechend versteuern.
Zeitraum: Wie lange gilt die steuerliche Regelung für gebrauchte Gegenstände?
Die steuerliche Behandlung von gebrauchten Gegenständen hängt stark vom Wertverlust über die Zeit ab.
- Hochwertige Gegenstände, wie zum Beispiel Designermöbel, können auch nach über 10 Jahren noch einen erheblichen Wiederverkaufswert haben.
- Kleinere Geräte wie Smartphones, Notebooks oder PCs verlieren in der Praxis nach etwa 3–5 Jahren deutlich an Wert.
So bestimmst Du den Wert:
Grundsätzlich solltest Du den aktuellen Marktwert ermitteln – zum Beispiel über Online-Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen oder Vergleichsportale.
Dieser Wert ist entscheidend, um den Gegenstand korrekt als Betriebseinnahme bei Entnahme oder Verkauf zu erfassen und steuerlich richtig zu behandeln.
Fragen & Anmerkungen?
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