Inhalt
- Sachverhalt zum Thema Reisekosten als Betriebsausgaben
- Welche Kosten gehören zu den Reisekosten?
- Reisekosten bei privater Mitreise der Familie oder gemischter Reiseanteil
- Verpflegungskosten und Essen bei Dienstreisen
- Reisekosten korrekt als Betriebsausgaben in der Steuererklärung eintragen
- Fragen & Anmerkungen?
Sachverhalt zum Thema Reisekosten als Betriebsausgaben
Wer beruflich reist – etwa zu Messen, Kundenterminen, Dreharbeiten oder Events – kann die entstehenden Reisekosten in vielen Fällen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt besonders für Content Creator, die häufig unterwegs sind, um Inhalte zu produzieren, Kooperationen umzusetzen oder an Branchenevents teilzunehmen.
Zu den absetzbaren Posten zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Unterkunftsgebühren sowie Verpflegungspauschalen. Voraussetzung ist, dass die Reise einen klaren beruflichen Zweck erfüllt und sämtliche Belege ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wer diese Punkte beachtet, kann seine Reisekosten als Content Creator steuerlich geltend machen und seine Steuerlast nachhaltig senken.
Welche Kosten gehören zu den Reisekosten?
Zu den absetzbaren Reisekosten gehören grundsätzlich alle Ausgaben, die direkt mit einer beruflichen Reise zusammenhängen. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtung, Unterkunftsgebühren und Verpflegung – wobei es bei Essenskosten bestimmte steuerliche Ausnahmen gibt (siehe weiter unten im Beitrag).
Für Fahrten mit dem privaten Auto kannst du derzeit eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Bahn- oder Busfahrten werden mit dem tatsächlichen Ticketpreis berücksichtigt. Befindet sich dein Auto im Betriebsvermögen, sind sämtliche laufenden Kosten wie Reparaturen, Kraftstoff, Versicherung und Wartung automatisch als Betriebsausgaben erfasst.
Reisekosten bei privater Mitreise der Familie oder gemischter Reiseanteil
Wenn bei einer Geschäftsreise auch private Anteile oder Familienmitglieder mitreisen, können die Reisekosten nur anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass alle Rechnungen auf den Firmennamen ausgestellt sind und klar erkennbar bleibt, welche Reisetage beruflich und welche privat genutzt wurden.
Beispiel: Besuch einer Messe über zwei Tage – ein Tag wird vollständig als betrieblich angesetzt, der zweite Tag gilt als privat. In diesem Fall lassen sich auch Fahrtkosten und Hotelkosten anteilig, beispielsweise zur Hälfte, steuerlich geltend machen.
Generell sollten gemischte Reisen sorgfältig aufgeteilt werden, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Zwar kann man versuchen, alle Kosten anzusetzen, doch das fällt häufig bei einer Betriebsprüfung auf und wird dann nicht anerkannt. Eine klare Trennung von privatem und beruflichem Anteil ist daher die sicherste Vorgehensweise.
Verpflegungskosten und Essen bei Dienstreisen
Bei Dienstreisen kannst du für dich selbst keine tatsächlichen Essenskosten ansetzen, sondern ausschließlich die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen. Die aktuellen Pauschbeträge – abhängig von Reisedauer und Reiseziel – findest du beispielsweise bei Haufe. Diese Pauschalen gelten für Unternehmer, Selbstständige und auch Content Creator.
Lädst du während einer Geschäftsreise Kunden oder Geschäftspartner zum Essen ein, kannst du diese Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgabe absetzen. Für Content Creator können hier auch Treffen mit Fans oder Community-Events darunterfallen. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Angaben auf der Bewirtungsrechnung enthalten sind und die Einladung einen klaren beruflichen Bezug hat. Eine ausführliche Aufstellung der Voraussetzungen und Beispiele findest du ebenfalls bei Haufe.
Reisekosten korrekt als Betriebsausgaben in der Steuererklärung eintragen
Reisekosten trägst du in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder direkt in deiner Buchhaltungssoftware als Betriebsausgaben ein. Sie gehören nicht in die Anlage N deiner Steuererklärung, da diese für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn und Gehalt) vorgesehen ist. Zwar gibt es dort ebenfalls Felder für Reisekosten, diese sind jedoch ausschließlich für Angestellte relevant.
Selbstständige, Freiberufler und Content Creator müssen Reisekosten daher korrekt in den betrieblichen Teil der Steuererklärung eintragen, um eine ordnungsgemäße steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.
Fragen & Anmerkungen?
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