Inhalt
- Problem
- Wie viel Geld zur Seite legen?
- Wann muss ich kein Geld mehr für den Staat zur Seite legen?
- Behalte Deinen Gewinn im Auge!
- Und wenn ich zu viel Vorauszahle an den Staat?
- Tipp: Einzugsermächtigung
- Fazit: Behalte Deine Zahlen im Blick!
- Fragen & Anmerkungen?
Problem
Es ist Dein erstes Jahr Deiner Selbständigkeit und du hast noch keine Vorauszahlungen für das Finanzamt/für die Stadt (erst wenn Gewinn über 24.500 EUR) geleistet; aber hast hohe Einnahmen erzielt oder erwartest einen hohen Gewinn?
Dann solltest Du Geld zur Seite legen.
Die Ausrede: Ups, das wusste ich nicht. Zählt nicht beim Staat!
Weiteres Problem:
Die Steuererklärungen werden meistens immer ein bis zwei Jahre später erstellt. Somit musst Du das Geld so lange auf die Seite legen.
Oder du beantragst von Anfang an die Vorauszahlungen, um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden, entweder bei der Gewerbeanmeldung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), wenn diese noch aussteht, oder direkt beim Finanzamt über ELSTER: Formulare & Leistungen => Alle Formulare => Anträge und Mitteilungen => Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
Wie viel Geld zur Seite legen?
Faustregel ist: 50% von den Umsätzen/Einnahmen.
Ist das immer so viel?
Nein, es kommt auf den persönlichen Steuersatz an. Die 50% ist schon sehr hoch gerechnet und inkl. 19% Umsatzsteuer, wenn man kein Kleinunternehmer ist. Bei der Einkommensteuer können es auch 18-25% sein. Aber man rechnet auch mit der Gewerbesteuer. Diese kann bis zu 15% sein.
Wann muss ich kein Geld mehr für den Staat zur Seite legen?
Wenn sich das ganze „eingependelt“ hat. Also wenn das Finanzamt/die Stadt für die Zukunft Vorauszahlungen festgesetzt hat, dann musst du nicht mehr so hohe Rücklagen bilden.
Natürlich solltest Du immer für die Zukunft vorsorgen und Rücklagen für Dein Gewerbe bilden (z.B. wenn Geräte kaputt gehen oder es schlechte Zeiten gibt).
Behalte Deinen Gewinn im Auge!
Wenn Du soweit bist und Du erzielst hohe Gewinne (über 5.000,00 EUR/Jahr), dann solltest du unterjährig auch schauen, ob die Vorauszahlungen beim Finanzamt angepasst werden müssen. Du siehst immer im aktuellen Vorauszahlungsbescheid, von welchem Gewinn das Finanzamt ausgeht.
Du kannst durch einen Antrag beim Finanzamt die Vorauszahlungen an den vorläufigen Gewinn anpassen. Für die Gewerbesteuer ist dies nicht nötig, da das Finanzamt die neuen Werte an die jeweilige Stadt/Gemeinde übermittelt. Erwähne dies aber trotzdem nochmals gesondert beim Antrag.
Der Antrag kann über ELSTER erstellt werden: Formulare & Leistungen => Alle Formulare => Anträge und Mitteilungen => Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
Voraussetzung: Die Buchhaltung sollte laufend erstellt werden.
Und wenn ich zu viel Vorauszahle an den Staat?
Du kannst auch die Vorauszahlungen nach unten anpassen, wenn du denkst, dass der Gewinn viel niedriger ist als im Vorjahr und die aktuelle Vorauszahlung dein Bankkonto ins Schwitzen bringt.
Der Antrag kann über ELSTER erstellt werden: Formulare & Leistungen => Alle Formulare => Anträge und Mitteilungen => Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
Tipp: Einzugsermächtigung beim Staat
Damit keine Zahlungen verpasst werden, empfehle ich eine Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren bei allen Ämtern zu erstellen.
Diese findest Du über die Webseiten. Ich Google meistens danach, weil manche sind etwas „versteckt“.
Wenn Zahlungen zu spät geleistet werden, dann gibt es Säumniszuschläge. Und ich würde nicht mehr Geld an den Staat zahlen wollen, als nötig.
Fazit: Behalte Deine Zahlen im Blick!
Gerade wenn du viele Einnahmen hast, solltest Du Deine Buchhaltung laufend bearbeiten. Dann kannst du auch schnell reagieren und Geld zur Seite legen oder eben Vorauszahlungen beantragen bzw. anpassen.
Fragen & Anmerkungen?
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