Gewerbeanmeldung Finanzamt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: So meldest du dich beim Finanzamt erfolgreich an

Inhalt


Wo finde ich das Formular zur steuerlichen Erfassung?

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du beim Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieses Formular ist zentral für die steuerliche Anmeldung und gilt bundesweit einheitlich – unabhängig davon, bei welchem Finanzamt du gemeldet bist.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird ausschließlich digital über das Online-Portal ELSTER übermittelt. Das bedeutet: Du benötigst einen ELSTER-Account, um das Formular auszufüllen und elektronisch an dein zuständiges Finanzamt zu senden. Wenn du noch keinen Zugang hast, kann die Erstellung eines ELSTER-Kontos – abhängig von der gewählten Anmeldemethode – bis zu zwei Wochen dauern.

Schritt-für-Schritt: So findest du das Formular in ELSTER

  • Melde dich bei ELSTER an (Registrierung erforderlich, falls noch kein Account vorhanden ist).
  • Gehe zu „Formulare & Leistungen“.
  • Klicke auf „Alle Formulare“.
  • Suche nach dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
  • Wähle für Einzelunternehmer (wie in diesem Beitrag genutzt) den Eintrag: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“.

Welche Kosten entstehen bei der steuerlichen Anmeldung?

Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt über ELSTER ist kostenlos, sofern du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllst. Es fallen keine Gebühren für die Registrierung oder Übermittlung des Formulars an – weder bei ELSTER noch beim Finanzamt.

Wenn du jedoch unsicher bist oder Hilfe beim Ausfüllen benötigst, kannst du einen Steuerberater beauftragen. In diesem Fall solltest du mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Höhe der Gebühren hängt vom Arbeitsaufwand und der jeweiligen Kanzlei ab. Typischerweise liegen die Kosten für einen Steuerberater bei der steuerlichen Anmeldung zwischen 100 und 300 Euro.

Tipp: Wenn du diesen Beitrag vollständig durchliest, kannst du dir den Steuerberater oft sparen – alle Schritte sind hier leicht verständlich erklärt.

Wie wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt versendet?

Der Versand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erfolgt vollständig digital über die ELSTER-Plattform des Finanzamts. Du musst das Formular online ausfüllen und elektronisch übermitteln – ein Versand per Post ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Sobald du dich bei ELSTER mit deinem Benutzerkonto angemeldet hast, kannst du den Fragebogen direkt ausfüllen und abschicken. Nach dem Absenden erhält das zuständige Finanzamt die Daten automatisch auf digitalem Weg.

Wann erhalte ich die Steuernummer?

Nach dem erfolgreichen Versand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung über ELSTER beginnt die Bearbeitung durch dein zuständiges Finanzamt. Dieser Prozess kann je nach Region und Auslastung zwischen zwei und vier Wochen in Anspruch nehmen.

Erst nachdem das Finanzamt deine Angaben geprüft hat, wird dir deine Steuernummer zugeteilt. Diese benötigst du, um Rechnungen korrekt schreiben und steuerliche Pflichten erfüllen zu können – zum Beispiel für Umsatzsteuervoranmeldungen oder deine Einkommenssteuererklärung als Selbstständiger.

Hinweis:
Falls du bereits eine Steuernummer aus früheren Tätigkeiten hast (z. B. als Angestellter mit Nebeneinkünften), kann es sein, dass diese einfach um die gewerblichen Merkmale erweitert wird. In diesem Fall geht es oft schneller.
Trotzdem gilt: Du musst auf eine offizielle Rückmeldung vom Finanzamt warten und darfst nicht einfach eine vorhandene Steuernummer eigenmächtig verwenden, bevor die Anmeldung deines Gewerbes bestätigt wurde.

Tipp: Behalte dein ELSTER-Postfach und den Briefkasten im Blick.

Darf ich ohne Steuernummer Rechnungen schreiben?

Grundsätzlich: Ja – du darfst auch ohne Steuernummer Rechnungen schreiben, sobald dein Gewerbe offiziell bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet wurde. Du bist damit berechtigt, deine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen und Leistungen in Rechnung zu stellen – auch wenn die Rückmeldung vom Finanzamt noch aussteht.

Wichtige Hinweise für Rechnungen ohne Steuernummer:

  • Kennzeichnungspflicht: Auf der Rechnung muss eindeutig vermerkt sein, dass die Steuernummer aktuell beim Finanzamt beantragt ist und sich in Bearbeitung befindet.
  • Nachreichen der Steuernummer: Sobald du deine Steuernummer vom Finanzamt erhalten hast, bist du verpflichtet, deinen Kunden ein Ergänzungs-Schreiben mit der Steuernummer zu senden. In diesem Schreiben muss klar stehen, zu welcher Rechnung (z. B. Rechnungsnummer und -datum) die Angabe gehört.

Tipp:
Wenn es zeitlich möglich ist, warte mit dem Schreiben der ersten Rechnungen, bis du deine Steuernummer hast. Das spart dir zusätzlichen Verwaltungsaufwand und vermeidet Missverständnisse.
Anders sieht es aus, wenn du das Geld dringend brauchst oder dein Kunde auf eine schnelle Rechnung drängt – in diesem Fall kannst du schon vorab fakturieren, musst dann aber mit dem beschriebenen Nachreichen rechnen.

Praxisbeispiel: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument für alle Gründer, Freiberufler und Selbstständigen. Damit du nichts vergisst oder falsch ausfüllst, findest du hier ein ausführliches Praxisbeispiel mit Ausfülltipps zu jedem Abschnitt des Formulars – Schritt für Schritt erklärt.

Beispiel:
Einzelunternehmen (natürliche Person; Livestreamer/Content Creator)

Im Fragebogen selbst gibt es ebenfalls Hilfetexte. Diese sind unterstrichen oder mit einem blauen „?“ markiert.

Ich erläutere hier die Sichtweise eines Kleinunternehmers und eines Unternehmers mit Umsatzsteuerpflicht. Eine Steuernummer gibt es in diesem Beispiel nicht.

Startseite des Formulars

Unter „(Betriebs-)Steuernummer“ „“Steuernummer eingeben“, wenn ihr bereits eine besitzt (z.B. wegen der Einkommensteuer). Wenn es keine gibt, dann „Neue Steuernummer beantragen“ und das Bundesland sowie das Finanzamt auswählen.

Das richtige Finanzamt kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit diesem Formular finden.

Solltet ihr mit einem Partner/Partnerin eine gemeinsame Steuernummer besitzen (Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer), dann gerne diese nutzen. Allerdings wird gegebenenfalls eine zusätzliche Steuernummer für das Gewerbe erstellt. Diese ist dann in Zukunft für das Gewerbe zu nutzen.

1- Allgemeine Angaben

Zeile 4 bis 20: Oberer Teil selbsterklärend.

Zeile 22: Internet ist freiwillig

Zeile 23: Art der Tätigkeit
Hier die Tätigkeit angeben, welche auf der Gewerbeanmeldung der Gemeinde/Stadt genutzt wurde. In diesem Beispiel: „Content Creator & Livestreamer sowie Verkauf von Merchandise“

2 – Ehegatte / Ehegattin / eingetragene(r) Lebenspartner(in)

Wenn vorhanden, bitte ausfüllen. Formular selbsterklärend.

3 – Bankverbindung(en) für Steuererstattungen / SEPA-Lastschriftverfahren

Selbsterklärend

Hinweis Zeile 27. Wenn es ein extra Geschäftskonto gibt, dann gegebenenfalls „Betriebssteuern“ auswählen. Bitte beachten, das die Einkommensteuer dann weiterhin über das Privatkonto eingezogen wird. Wenn ein hoher Gewinn in Aussicht ist, dann am besten „Alle Steuerarten“ auswählen. Sonst wird eine hohe Vorauszahlung beim Privatkonto eingezogen obwohl das Geld auf dem Geschäftskonto liegt.

Bankkonto kann auch im nachhinein geändert werden, wenn die ersten Zahlungen fällig werden.

4 – Steuerliche Beratung

Da du dich auf dieser Webseite befindest, gehe ich davon aus, dass du keinen Steuerberater hast ;-). Von daher leer lassen.

5 – Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten

Da du dich auf dieser Webseite befindest, gehe ich davon aus, dass du keinen Steuerberater hast ;-). Von daher leer lassen.

6 – Bisherige persönliche Verhältnisse

Selbsterklärend und hatte ich in der Praxis bisher nicht. Gerne in die Kommentare schreiben, falls vorkommt.

7 – Angaben zum Unternehmen

Zeile 59: Name des Unternehmens. Bei Einzelunternehmen meistens der Name des Inhabers. Außer es liegt eine bestimmte Idee vor (z.B. bei Friseuren und Tattoo Studios). Hier sollte die gleiche Bezeichnung stehen, wie in der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt.

Zeile 60 gerne markieren, wenn dieselbe Anschrift, dann müssen die Folgefelder nicht ausgefüllt werden bzw. nur Zeile 72

Zeile 72: Startdatum des Gewerbes. Sollte dasselbe sein, wie in der Gewerbeanmeldung der Gemeinde/Stadt.

8 – Abweichender Ort der Geschäftsleitung

Nur auszufüllen, wenn die Adresse vom Gewerbe von der Wohnaschrift abweicht. Felder Selbsterklärend.

9 – Betriebstätten

Nur auszufüllen, wenn es mehrere Betriebsstätten/Zweigstellen gibt. Anderenfalls leer lassen.

10 – Handelsregistereintragung

Gibt es in diesem Beispiel nicht, da Einzelunternehmen ohne Eintragung in des Handelsregister. Das wäre dann z.B. beim eingetragenen Kaufmann (e.K.) der Fall.

11 – Gründungsform

Zeile 88: Neugründung in diesem Fall

Zeile 88: Das gleiche Datum wie oben unter Zeile 72

Rest leer lassen, da Neugründung und kein Kauf/Übernahme.

12 – Bisherige betriebliche Verhältnisse

Bisher hatte ich hier keine Praxiserfahrung. Wenn es nicht zutrifft, dann leer lassen.

Gerne in die Kommentare, wenn es hierzu Erfahrungen gibt.

13 – Konzernzugehörigkeit

Leer lassen für dieses Beispiel.

14 – Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier ist schätzen angesagt.
Schätzt nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig. Sonst werden gegebenenfalls falsche Steuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Seit realistisch.

Steuervorauszahlungen sind immer vierteljährlich.

Bei meinem Beispiel ist es ein Gewerbebetrieb und es ist der GEWINN (Einnahmen/Umsätze Minus Ausgaben) einzutragen:

Zeile 107
Spalte 1 für das Jahr der Betriebseröffnung (z.B. 2025)
Spalte 3 für das Folgejahr (wäre dann 2026)
Der Rest kann leer bleiben bzw. das Finanzamt meldet sich, wenn noch etwas fehlen sollte.

15 – Angaben zur Gewinnermittlung

Zeile 115: Einnahmenüberschussrechnung
Zeile 117: Nein
(ihr wollt bestimmt das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) und kein abweichendes (01.07.-30.06.). Dies wird meistens bei Landwirtschaft genutzt.)

16 – Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugssteuer)

Dies ist nur für Handwerker/Gebäudereiniger notwendig. Nach meiner Erfahrung.

17 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Wenn ihr keine Arbeitnehmer einstellen wollt, dann leer lassen. Sollte mit der Gewerbeanmeldung übereinstimmen.

Wenn Arbeitnehmer, dann Zahlen ähnlich wie bei Nr. 14 schätzen:

Zeile 119 bis 120: Selbsterklärend; Mit Aushilfskräfte sind hier auch die Minijobs gemeint.

Zeile 121: Ab wann sollen die Arbeitnehmer eingestellt werden? Das ist damit gemeint.

Zeile 122: Schätzen. Rechnet grob die Bruttolöhne hoch, die die Arbeitnehmer erhalten und davon 20%.
Dann wird vom Finanzamt festgesetzt, ob monatliche, vierteljährliche oder jährliche Lohnsteuer (LSt) an das Finanzamt gezahlt werden muss.

Zeile 123 bis 126: Normalerweise die Adresse vom Betrieb. Bei mehreren Zweigstellen, dann die Adresse eingeben, wo der Lohn ermittelt wird (aber KEIN Steuerberater oder anderes Dienstleistungsunternehmen).

18 – Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Zeile 127: nur bei Kauf eines Unternehmens: Hier würde ich einen Steuerberater empfehlen.
Anderenfalls leer lassen.

Zeile 128: Leer lassen, da Neugründung.

Zeile 129: Plausible Netto-Umsätze/Einnahmen (KEIN Gewinn) schätzen.
Dies ist wichtig für die Umsatzsteuervorauszahlung ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich beim Finanzamt zu zahlen bzw. ob die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschritten wird.

Zeile 130:
Wenn du Kleinunternehmer sein willst und nicht über die Umsatzgrenze lt. § 19 UStG (100.000 EUR Umsatz im ersten Jahr) kommst und somit keine Umsatzsteuer zahlen willst/musst, dann ankreuzen.
Auf den Rechnungen an einen Kunden darf dann KEINE Umsatzsteuer ausgewiesen werden und du bekommst auch KEINE Vorsteuer aus den Ausgaben.

Zeile 131:
Wenn du weniger als 100.000 EUR Umsatz im ersten Jahr machst, aber trotzdem Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen haben bzw. Vorsteuer bekommen willst, dann markiere diesen Punkt. Das gilt dann für die nächsten 5 Jahre.

Zeile 132: Du hast Kleinunternehmer gewählt? Dann leer lassen und zur Zeile 143 springen. Anderenfalls:
Grob Schätzen, ob du mehr Ausgaben oder Einnahmen haben wirst (siehe oben, bei der Gewinnschätzung).
Es ist nicht immer leicht hier was einzutragen, aber du kannst grob rechnen: Vom geschätzten Umsatz 19% und dann mind. die Vorsteuer aus deinen geplanten Anschaffungskoten/Fixkosten (z.B. Miete, Verträge etc.).
Je nachdem, was für ein Ergebnis kommt, wählst du aus und schreibst den Betrag dazu.

Zeile 133: Gerne leer lassen. Das Finanzamt wird dir dann eine Mitteilung schreiben, wann du die Meldungen machen musst.

Zeile 143:
Dies gilt auch für Kleinunternehmer, da die Umsatzgrenze nach § 19 UStG nur für Umsätze gilt, die umsatzsteuerpflichtig wären. D.h. auch wenn als Zahnarzt 1.500.000,00 EUR Umsatz im Jahr generiert werden, ist dieser trotzdem Kleinunternehmer, da die Umsätze nach § 4 Nr. 14 a) UStG steuerbefreit sind.
Ihr könnt die komplette Liste unter § 4 UStG einsehen.
Bei meinem Bespiel (Content Creator) gibt es keine Befreiung, somit ist bei Zeile 143 „Nein“ zu markieren.
Gerne unten in die Kommentare schreiben, wenn Fragen dazu sind.

Zeile 144:
Gilt NICHT für Kleinunternehmer. Geht somit zur Zeile 154.
Ermäßigter Steuersatz sind die 7% (z.B. für Bücher und bestimmte Lebensmittel). Eine Auflistung gibt es unter § 12 (2) UStG.
Bei meinem Bespiel (Content Creator) gibt es keine 7%, somit ist bei Zeile 144 „Nein“ zu markieren.
Gerne unten in die Kommentare schreiben, wenn Fragen dazu sind.

Zeile 145:
Gilt NICHT für Kleinunternehmer. Geht somit zur Zeile 154.
Steuersatz 0% (Solarmodule). Eine genaue Bezeichnung gibt es unter § 12 (3) UStG.
Bei meinem Bespiel (Content Creator) gibt es keine 0%, somit ist bei Zeile 145 „Nein“ zu markieren.
Gerne unten in die Kommentare schreiben, wenn Fragen dazu sind.

Zeile 146 bis 148:
Gilt NICHT für Kleinunternehmer. Geht somit zur Zeile 154.
Betrifft Land- und Forstwirtschaft und für das Beispiel (Content Creator) nicht relevant.
Somit Zeile 146 mit „Nein“ markieren bzw. gerne leer lassen, da hier Land- und Forstwirtschaft erwähnt wird.

HINWEIS: Es gibt auch eine Durchschnittsbesteuerung/Margenbesteuerung bei Verkauf von Gebrauchtwaren und Reiseleistungen (Reisebüros). Hier empfehle ich einen Steuerberater aufzusuchen oder mit dem Finanzamt kommunizieren, dass ihr so etwas plant.

Zeile 149:
Gilt NICHT für Kleinunternehmer. Geht somit zur Zeile 154.
Grundsätzlich immer „vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung)“ auswählen. Außer ihr habt einen geplanten Umsatz von über 800.000 EUR Netto angegeben.

Zeile 151:
Wenn 149 zutrifft, dann markieren.

Zeile 152:
Wenn Zeile 149 zutrifft, dann markieren.

Zeile153:
In dem Beispiel Content Creator leer lassen, da kein Freier Beruf (Katalogberuf) nach § 18 UStG.

Zeile 154:
Auch als Kleinunternehmer bitte markieren, da ihr diese Nummer für EU-Länder benötigt (Reverse-Charge). Z.B. für Einnahmen bei Google, Facebook, YouTube etc..

Zeile 156:
Leer lassen, da Neugründung.

Zeile 157-159:
Nur für Baugewerbe/Gebäudereinigung notwendig. Für das Beispiel Content Creator nicht relevant.
Gerne in die Kommentare schreiben bei Fragen.

19 – Umsatzsteuerliche Organschaft

Gibt es nicht bei Neugründung von Einzelunternehmen. Betrifft meistens Konzerne oder wenn man bereits eine GmbH besitzt. Hier empfehle ich einen Steuerberater aufzusuchen.

Somit leer lassen.

20 – Besonderes Besteuerungsverfahren „One-Stop-Shop“

Betrifft nicht das Beispiel Content Creator, außer ihr verkauft digitale Ware zum Download (z.B. ebooks, Musik etc.).

Gerne in die Kommentare, wenn das zutrifft. Ich habe hier noch keine Praxiserfahrung.

Somit leer lassen.

21 – Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet

Kann Content Creator betreffen, wenn z.B. Merch-Artikel verkauft werden.

Gemeint sind hier z.B. die Schnittstellen shopify, eBay etc.

Wenn ja, gerne ausfüllen oder in die Kommentare schreiben. Ich habe hier noch keine Praxiserfahrung bei Neugründung.

Falls am Anfang noch nicht geplant, dann leer lassen.

22 – Gesondert übermittelte Unterlagen

Zeile 186: Empfehle ich auf jeden Fall. Einzugsermächtigungen findet ihr beim jeweiligen Finanzamt online (siehe folgendes Suchformular). Es wurde zwar unter Punkt 3 bereits eine Bankverbindung angegeben für Lastschrift aber es muss noch das extra Formular dazu ausgefüllt werden. Welcome to Germany ;-).

SEPA/Einzugsermächtigung beim Finanzamt finden

Dieses Tool nutzt Google-Suche, um das richtige Formular für dein Finanzamt zu finden.

Hinweis: Du wirst zu Google weitergeleitet. Dort findest du meist direkt das passende Formular.

Formular wurde mit ❤️ von ChatGPT generiert.

Zeile 186: Vollmachtsdatenbank leer lassen, außer es ist vorhanden.

Zeile 187: Dann hättet ihr einen Steuerberater und nicht diese Seite aufgesucht :-). Somit leer lassen.

Zeile 187: Verträge nur bei Kauf, Übernahme von dem Gewerbe. Bei dem Beispiel Neugründung: leer lassen.

Zeile 188: Dann hättet ihr einen Steuerberater und nicht diese Seite aufgesucht :-). Somit leer lassen.

Zeile 189: Nur wenn jemand anderes die Bescheide erhalten soll.

Zeile 190: Selbsterklärend

23 – Anhänge

Die im Punkt 22 genannten Unterlagen können hier angehängt werden. Einzugsermächtigungen schicke ich noch per Post raus. Die meisten Ämter wollen das Original. Ihr könnte es aber gerne digital vorab schicken.

FERTIG

Endlich geschafft! Ihr könnte den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verschicken.

Dieser wird noch von ELSTER auf eventuelle Eingabefehler geprüft. Diese abarbeiten, sonst kann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht verschickt werden.

Sind Fehler bei der Eingabe korrigierbar?

Ja – Eingabefehler im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung lassen sich nachträglich korrigieren. Wenn du nach dem Absenden des Formulars über ELSTER merkst, dass du dich bei bestimmten Feldern vertippt oder etwas vergessen hast, ist das kein Problem.

Informiere dein zuständiges Finanzamt möglichst zeitnah per E-Mail oder telefonisch über die fehlerhaften Angaben. Oft reicht ein formloser Hinweis mit den korrigierten Informationen. Alternativ kann dir das Finanzamt auch ein Korrekturformular oder eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen.

Sollte das Finanzamt Rückfragen zu deinen Angaben haben, wirst du in der Regel direkt kontaktiert.

Wichtig:
Achte darauf, alle Angaben im Fragebogen wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Je sauberer und genauer du arbeitest, desto seltener entstehen Rückfragen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Fragen & Anmerkungen?

Nutzt gerne unten die Kommentare! Teile auch gerne Deine Erfahrung!