Kleinunternehmer - Lohnt sich das?

Kleinunternehmer – Lohnt sich das? Oder doch die umsatzsteuerpflicht?

Inhalt


Einleitung: Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuerpflicht – was lohnt sich wirklich?

In diesem Beitrag erfährst du, welche Vor- und Nachteile die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt und wann sich die Umsatzsteuerpflicht lohnen kann. Viele Selbstständige und Gründer stehen früher oder später vor der Frage: Soll ich als Kleinunternehmer starten oder lieber direkt zur Umsatzsteuerpflicht wechseln?

Ich teile hier meine persönliche Meinung und Erfahrung zu diesem Thema. Die folgenden Punkte zu den Vorteilen und Nachteilen sind daher nicht abschließend, sondern sollen dir eine praxisnahe Orientierung bieten, um die beste Entscheidung für dein Business zu treffen.

Umsatzgrenze überschreiten – was passiert dann?

Wenn du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG tätig bist, darf dein Jahresumsatz die gesetzliche Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten. Aktuell (Stand Oktober 2025) liegt diese Grenze bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Die aktuellen Grenzen findest du immer im Gesetz unter § 19 (1) UStG.

Sobald du diese Umsatzgrenze überschreitest, entfällt automatisch die Kleinunternehmerregelung – du wirst umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet:
Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung musst du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Tipp für die Praxis

Wenn du merkst, dass du die Umsatzgrenze unterjährig überschreiten wirst, nimm frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt auf. So kannst du klären, wie du korrekt vorgehst, welche Pflichten in der Steuererklärung auf dich zukommen und wie du sicherstellst, dass keine Nachzahlungen oder Fehler entstehen.

Kleinunternehmer: Vorteile und Nachteile im Überblick

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann gerade für Gründer und Selbstständige eine attraktive Option sein. Doch wie bei jeder steuerlichen Entscheidung gibt es Vorteile und Nachteile, die du kennen solltest, bevor du dich dafür entscheidest.

Vorteile als Kleinunternehmer

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig
    Du musst grundsätzlich keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermitteln – das spart Zeit und Bürokratie.
  • Kein Aufwand mit der Vorsteuerprüfung
    Du musst bei deinen Ausgaben nicht prüfen, ob Rechnungen korrekt mit Vorsteuer ausgewiesen sind. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
  • Keine Rücklagen für Umsatzsteuer erforderlich
    Da du keine Umsatzsteuer einbehältst, musst du auch kein Geld für deren Abführung an das Finanzamt zurücklegen – nur für die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer (wenn Freibetrag (Gewinn) in Höhe von derzeit 24.500,00 EUR überschritten (§ 11 (1) Nr. 1 GewStG)).
  • Weniger Aufwand in der Buchhaltung
    Deine Buchführung bleibt übersichtlich – gerade in der Startphase oder bei kleineren Projekten ein klarer Vorteil.
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Nachteile als Kleinunternehmer

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
    Du kannst die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus betrieblichen Ausgaben nicht geltend machen – insbesondere bei teuren Anschaffungen ein Nachteil.
  • Probleme bei Reverse-Charge-Verfahren (MOSS/OSS)
    Auch als Kleinunternehmer musst du bei bestimmten Auslandsgeschäften oder digitalen Leistungen 19 % Reverse-Charge-Steuer abführen – obwohl du keine Umsatzsteuer erhebst.
    Tipp: Beantrage unbedingt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) beim Finanzamt. Wenn du diese deinem ausländischen Lieferanten mitteilst, kann dieser netto (ohne Umsatzsteuer) abrechnen.
    Ohne gültige USt-ID-Nr. zahlst du im schlimmsten Fall zusätzlich 19 % Reverse-Charge-Steuer auf eine bereits ausländische Umsatzsteuer – also doppelt!
  • Schwierige Kalkulation der Preise
    Besonders bei Endkunden (Privatkunden) kann es schwierig sein, realistische Preise zu kalkulieren.
    Tipp: Berechne deine Preise so, als würdest du 19 % Umsatzsteuer erheben, weise diese aber nicht auf der Rechnung aus. So bist du vorbereitet, falls du später umsatzsteuerpflichtig wirst.
  • Weniger attraktiv für Geschäftskunden
    Firmenkunden ziehen oft Unternehmen mit ausgewiesener Umsatzsteuer vor, da sie die Vorsteuer absetzen können. Das kann bei der Akquise anfangs ein Hindernis sein – ist aber nicht die Regel.
  • Aufpassen bei Netto-Preisen im Einkauf
    Viele Lieferanten und Hersteller geben ihre Preise netto an. Das bedeutet, du musst immer 19 % Umsatzsteuer dazurechnen – wichtig für eine realistische Kalkulation deiner Marge.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung bietet einen einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit, reduziert aber gleichzeitig steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders wer mit Firmenkunden arbeitet oder hohe Investitionen plant, sollte genau prüfen, ob sich die Umsatzsteuerpflicht langfristig mehr lohnt.

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Umsatzsteuerpflicht: Vorteile und Nachteile für Unternehmer

Wer sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet und zur Umsatzsteuerpflicht wechselt, profitiert von steuerlichen Vorteilen – muss jedoch auch mehr Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen. Hier findest du die wichtigsten Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerpflicht im Überblick.

Vorteile der Umsatzsteuerpflicht

  • Voller Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
    Wenn deine Eingangsrechnungen vollständig gemäß § 14 (4) UStG sind und keine steuerfreien Umsätze nach § 4 UStG vorliegen, kannst du die gesamte Vorsteuer von deinen betrieblichen Ausgaben abziehen. Das ist besonders vorteilhaft bei größeren Investitionen.
  • Reverse-Charge-Verfahren wird zum Nullsummenspiel
    Bei Geschäften im EU-Ausland oder mit digitalen Leistungen (MOSS/OSS) kannst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Reverse-Charge-Steuer direkt mit der Vorsteuer verrechnen.
    Damit wird sie zu einem durchlaufenden Posten ohne steuerliche Mehrbelastung.
    Tipp: Beantrage unbedingt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) beim Finanzamt. Wenn du diese deinem ausländischen Lieferanten mitteilst, wird die Rechnung netto ausgestellt – also ohne ausländische Umsatzsteuer.
  • Professioneller Außenauftritt
    Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen wirken im B2B-Bereich seriöser und etablierter, da Geschäftspartner und Kunden die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Für viele Firmen ist das ein wichtiges Entscheidungskriterium.
  • Einfachere Preis- und Margenkalkulation
    Da du grundsätzlich mit Netto-Preisen arbeitest, fällt die Kalkulation deiner Einnahmen und Ausgaben klarer und transparenter aus. Das erleichtert betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Nachteile der Umsatzsteuerpflicht

  • Erhöhter Buchhaltungsaufwand
    Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf die korrekte Umsatzsteuer prüfen. Das bedeutet mehr Zeit- und Verwaltungsaufwand – insbesondere ohne Steuerberater.
  • Rücklagen für eingenommene Umsatzsteuer notwendig
    Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört nicht dir, sondern muss an das Finanzamt abgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Rücklagen zu bilden, um spätere Nachzahlungen problemlos leisten zu können.
    Natürlich kannst du die Vorsteuerbeträge aus Ausgaben von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen – das reduziert die tatsächliche Belastung.

Fazit

Die Umsatzsteuerpflicht bietet klare Vorteile für Unternehmer mit größeren Ausgaben, internationalen Kunden oder B2B-Geschäften. Sie schafft mehr Professionalität und steuerliche Vorteile, erfordert aber gleichzeitig genaue Buchhaltung und regelmäßige Steuerpflichten.

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Ab wann lohnt sich die Umsatzsteuerpflicht wirklich?

Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflicht hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Besonders für Content Creator, Streamer und Influencer kann es sich lohnen, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, selbst wenn die Umsatzgrenze nach § 19 UStG noch nicht überschritten wurde.

Beispiel: Umsatzsteuerpflicht als Content Creator (TikTok, Twitch, YouTube, etc.)

Angenommen, du erzielst regelmäßig Einnahmen über Plattformen wie TikTok, Twitch oder YouTube, aber deine Leistungen werden an ausländische Unternehmen erbracht (z. B. Google Ireland oder Twitch Interactive). In diesem Fall bleibst du oft unter der Kleinunternehmergrenze, da deine Umsätze nicht in Deutschland steuerpflichtig sind (siehe hierzu den Beitrag: Relevante Umsätze für Kleinunternehmer).

Trotzdem kann es sich finanziell lohnen, von Anfang an auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Umsatzsteuerpflicht (Regelbesteuerung) zu wechseln.

Vorteile der freiwilligen Umsatzsteuerpflicht für Creator:

  • Voller Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer auf betriebliche Ausgaben (z. B. Equipment, Software, Kamera, PC, Werbung) als Vorsteuer geltend machen.
  • Reverse-Charge-Vorteil: Bei Leistungen aus dem Ausland wird die Reverse-Charge-Steuer verrechnet – sie ist somit kein Kostenfaktor für dich.
  • Alles Netto: Du arbeitest faktisch mit Netto-Beträgen, was deine Buchhaltung und Kalkulation vereinfacht.

Wichtiger Hinweis zur Regelbesteuerung

Wenn du dich freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheidest, gilt die sogenannte Regelbesteuerung nach § 19 (3) UStG.

Das bedeutet: Du bist für mindestens fünf Jahre daran gebunden. Ein späterer Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich.

Fazit

Für Content Creator, Influencer und Selbstständige mit hohen Ausgaben kann sich die Umsatzsteuerpflicht schon früh lohnen – insbesondere, wenn du regelmäßig Equipment, Software oder Dienstleistungen einkaufst, bei denen du die Vorsteuer ziehen kannst. Wer hingegen kaum Kosten hat und primär in Deutschland an Privatkunden verkauft, fährt mit der Kleinunternehmerregelung meist besser.

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